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Advanced Credit Valuation Adjustment (A-CVA)

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Definition des Begriffs

A-CVA bezeichnet Advanced Credit Valuation Adjustment, auf Deutsch fortgeschrittene Methode für die Anpassung der Kreditbewertung. Der Begriff steht für ein aufsichtsrechtliches Verfahren zur Berechnung von Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko. CVA beschreibt die Bewertungsanpassung eines Derivateportfolios wegen des Ausfallrisikos der Gegenpartei. Das CVA-Risiko erfasst die Gefahr von Verlusten aus Veränderungen dieser Anpassung, etwa durch steigende Kreditspreads oder veränderte Wiederbeschaffungswerte. A-CVA war im europäischen Eigenmittelrecht ein modellbasierter Ansatz für Institute mit komplexen Derivateportfolios und Genehmigung interner Modelle. Es stand im Zusammenhang mit der Kapitaladäquanzverordnung, dem Basel-Rahmenwerk und Vorgaben zum Gegenparteiausfallrisiko.

 

Vorkommen und Verwendung

A-CVA wurde vor allem von größeren Banken genutzt, die umfangreiche OTC-Derivategeschäfte betreiben. OTC-Derivate sind außerbörslich abgeschlossene Finanzkontrakte. Die Anwendung setzte fortgeschrittene Risikomodelle, historische Marktdaten, Kreditspread-Daten und eine enge Einbindung in das Risikomanagement voraus.

Kernbereiche waren:

• Modellierung von Veränderungen der CVA-Bewertung;
• Berücksichtigung von Gegenparteien, Laufzeiten, Netting und Sicherheiten;
• Nutzung von Risikofaktoren wie Kreditspreads, Zinsen, Währungen und Marktvolatilitäten;
• Berechnung regulatorischer Kapitalanforderungen für CVA-Verlustrisiken;
• laufende Validierung, Backtesting, Stresstesting und Dokumentation.

 

Relevanz

A-CVA war relevant, weil CVA-Verluste in Stressphasen erhebliche Auswirkungen auf Handelsbücher und Eigenmittel haben können. Für Institute beeinflusste der Ansatz Kapitalbedarf, Derivatepreise, Limitsteuerung und Sicherheitenmanagement. Modellbasierte Verfahren konnten Risikozusammenhänge differenzierter abbilden als einfache Standardmethoden, stellten aber hohe Anforderungen an Datenqualität, Governance und aufsichtliche Genehmigung. Mit der Weiterentwicklung der internationalen Regulierung wurden interne Modellansätze für CVA-Risiken deutlich eingeschränkt. In aktuellen Rahmenwerken stehen standardisierte oder sensitivitätsbasierte CVA-Ansätze im Vordergrund.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

• CVA, Credit Valuation Adjustment, Kreditbewertungsanpassung für Gegenparteirisiken;
• CCR, Counterparty Credit Risk, Gegenparteiausfallrisiko;
• SA-CVA, sensitivitätsbasierter Standardansatz für CVA-Risiken;
• BA-CVA, Basisansatz für CVA-Risiken;
• IMM, interne Modellmethode für Gegenparteiausfallrisiken.

 

Weitere Informationen

Wichtige Bezugspunkte sind die Eigenmittelregulierung für Derivate, die CVA-Risikoregeln, interne Modellanforderungen und aufsichtliche Prüfprozesse. Beteiligte Institutionen sind Bankenaufsicht, Zentralbanken, europäische Aufsichtsbehörden und interne Modellvalidierungsfunktionen der Institute. A-CVA bleibt vor allem für historische Kapitalberechnungen, Modellmigrationen und die Abgrenzung zu neuen CVA-Ansätzen bedeutsam.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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