Definition des Begriffs
Der Advanced Measurement Approach (AMA, deutsch: Fortgeschrittener Messansatz) ist ein modellbasiertes Verfahren zur Berechnung von Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken. Der AMA wurde im Rahmen von Basel II als fortschrittlichste von drei möglichen Methoden eingeführt und erlaubte es Kreditinstituten, eigene interne Risikomessmodelle zur Ermittlung der regulatorischen Kapitalanforderungen zu verwenden. Das Verfahren basiert auf der kombinierten Nutzung interner Verlustdaten, externer Verlustdaten, Szenarioanalysen sowie Faktoren zur Bewertung des Geschäftsumfelds und der internen Kontrollen. Die Anwendung des AMA erforderte eine Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Mit der Finalisierung von Basel III im Dezember 2017 wurde der AMA abgeschafft und durch den Standardised Measurement Approach (SMA) ersetzt. Die Abschaffung erfolgte aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der Kapitalanforderungen zwischen Instituten, hoher Modellkomplexität und unzureichender Risikosensitivität.
Vorkommen und Verwendung
Der AMA kam vorrangig bei großen, international tätigen Banken zur Anwendung, die über ausreichende Ressourcen, Datenbestände und methodische Expertise verfügten. Kleinere und mittlere Institute nutzten in der Regel weniger komplexe Ansätze wie den Basisindikatoransatz (BIA) oder den Standardansatz (SA). Die Anwendung des AMA ermöglichte risikosensitivere Kapitalanforderungen, führte jedoch häufig zu erheblichen Unterschieden zwischen vergleichbaren Instituten.
Relevanz
Der AMA war das zentrale Instrument für Institute, die einen modellgestützten Ansatz zur Steuerung operationeller Risiken verfolgten. Er erforderte eine umfassende Risikoinfrastruktur mit folgenden Elementen:
Der AMA wurde durch den SMA ersetzt, der standardisierter ist und höhere Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen Instituten gewährleistet. Für Institute, die zuvor den AMA nutzten, bedeutete der Übergang häufig einen Anstieg der Kapitalanforderungen um 50 Prozent oder mehr.
Beispiel sowie verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen waren Artikel 312 ff. der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie EBA-Leitlinien zu AMA-Bewertungsmethoden. Mit der Umsetzung von Basel III (CRR III) entfallen diese Vorschriften.
Beteiligte Institutionen sind die EBA, die EZB im Rahmen des SSM sowie in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank.
Verknüpfte Regelwerke sind Basel II, Basel III, CRR, CRD sowie MaRisk.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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