Definition des Begriffs
NCCT steht für Non-Cooperative Countries and Territories, auf Deutsch nicht kooperierende Länder und Gebiete. Der Begriff bezeichnet ein früheres Verfahren der Financial Action Task Force zur öffentlichen Identifizierung von Staaten oder Gebieten mit schwerwiegenden Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Initiative begann 1998, erste Staaten und Gebiete wurden 2000 gelistet. Sie bezog sich auf die FATF-Empfehlungen als international anerkannten Standard für Geldwäscheprävention und Finanzmarktintegrität. Seit Oktober 2006 enthält die NCCT-Liste keine Einträge mehr.
Vorkommen und Verwendung
Das Verfahren wurde von der FATF durchgeführt und richtete sich an Jurisdiktionen, deren rechtliche, aufsichtliche oder operative Systeme die internationale Zusammenarbeit im Bereich Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism behinderten. Prüfungen betrafen insbesondere:
Die FATF veröffentlichte Berichte, benannte festgestellte Schwächen und überwachte Fortschritte. Nach Beseitigung wesentlicher Mängel konnte eine Jurisdiktion von der Liste gestrichen werden.
Relevanz
NCCT hatte erhebliche Bedeutung für Banken, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister und Aufsichtsbehörden. Eine Listung erhöhte die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen, Transaktionen und Korrespondenzbankbeziehungen mit betroffenen Ländern oder Gebieten. In der Praxis konnte sie zu verstärkter Prüfung, zusätzlicher Dokumentation, Risikobegrenzung oder Beendigung einzelner Geschäftsbeziehungen führen. Das Verfahren prägte die spätere risikobasierte Bewertung von Hochrisiko-Jurisdiktionen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die frühere NCCT-Initiative steht durch die FATF-Empfehlungen, insbesondere mit verstärkten Sorgfaltspflichten gegenüber risikobehafteten Ländern. Heute erfolgt die öffentliche FATF-Bewertung über aktualisierte Länderlisten, die von Finanzinstituten in Risikoanalysen, Compliance-Prozessen und Transaktionsüberwachung berücksichtigt werden. Für europäische Institute sind diese Listen regelmäßig Teil des länderbezogenen Risikomanagements. Sie unterstützen die Einstufung von Kunden, Produkten und Transaktionsmustern und ergänzen nationale Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie interne Kontrollen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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