Definition des Begriffs
ICP steht für Indirectly Connected Participant, auf Deutsch indirekt angebundener Teilnehmer. Der Begriff bezeichnet im Wertpapierabwicklungsumfeld, insbesondere bei TARGET2-Securities, eine teilnehmende Bank, ein Wertpapierinstitut oder einen sonstigen Marktteilnehmer, der nicht über eine eigene technische Direktanbindung an die T2S-Plattform kommuniziert. Die Einreichung, Änderung und Abfrage von Wertpapierabwicklungsinstruktionen erfolgt über einen Zentralverwahrer oder eine angebundene Schnittstelle. Zweck des Modells ist ein Zugang zur harmonisierten europäischen Wertpapierabwicklung ohne eigenen technischen Direktbetrieb. Die rechtliche Einbindung ergibt sich regelmäßig aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Zentralverwahrers, den T2S-Regelwerken und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und Infrastrukturbetreiber.
Vorkommen und Verwendung
ICPs kommen vor allem bei Zentralverwahrern vor, die ihre Abwicklung über T2S organisieren. Die Kommunikation läuft typischerweise über Systeme des Zentralverwahrers, über dessen Nachrichtenkanäle oder über Dienstleister. Der Teilnehmer bleibt fachlich für seine Instruktionen verantwortlich, nutzt aber keine eigene direkte T2S-Netzwerkanbindung.
Kernbereiche sind:
Die Nutzung richtet sich nach Geschäftsmodell, Volumen, technischer Reife und internen Kontrollanforderungen.
Relevanz
Für Finanzinstitute ist der ICP-Status ein pragmatisches Zugangsmodell zur europäischen Wertpapierabwicklung. Er reduziert technische Komplexität, entbindet jedoch nicht von Pflichten zur Datenqualität, Fristenkontrolle, Berechtigungssteuerung und operativen Überwachung. Fehler in Instruktionen, verspätetes Matching oder unzureichende Liquiditätsabstimmung können weiterhin zu gescheiterten Abwicklungen, Kosten und Meldeaufwand führen. Der Status ist daher relevant für Auslagerungssteuerung, operationelle Resilienz, Notfallverfahren und die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zwischen Teilnehmer, Zentralverwahrer und Zahlungsbank.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Regulatorisch ist der ICP-Status kein eigenständiger Erlaubnistatbestand, sondern ein Zugangs- und Betriebsmodell innerhalb der Marktinfrastruktur. Maßgeblich sind die Regelwerke der jeweiligen Zentralverwahrer, die T2S-Nutzungsbedingungen, Eurosystem-Vorgaben und einschlägige Anforderungen an operationelle Risiken, Auslagerungen und Informationssicherheit. In der Praxis wird der Status häufig mit Servicebeschreibungen, technischen Handbüchern und bilateralen Teilnahmevereinbarungen konkretisiert.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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