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Collective Action Clauses (CAC)

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Definition des Begriffs

Collective Action Clauses (CAC), zu Deutsch Umschuldungsklauseln oder Mehrheitsbeschlussklauseln, sind vertragliche Bestimmungen in Anleihebedingungen, die es einer qualifizierten Mehrheit von Anleihegläubigern ermöglichen, Änderungen der Anleihebedingungen zu beschließen, die für alle Gläubiger verbindlich sind, einschließlich jener, die gegen die Änderung gestimmt haben oder nicht abgestimmt haben. CACs wurden entwickelt, um im Fall einer drohenden Staatsinsolvenz eine geordnete Umschuldung zu erleichtern und langwierige Einzelverhandlungen mit jedem Gläubiger zu vermeiden. Sie sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Vertrags über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) in allen neuen Staatsanleihen der Eurozone mit einer ursprünglichen Laufzeit von über einem Jahr verpflichtend.

 

Vorkommen und Verwendung

CACs werden in zwei Hauptkategorien unterschieden:

1. Reserved Matter Modifications: Änderungen wesentlicher Bedingungen wie Kapital, Zinssätze, Fälligkeitstermine oder Zahlungswährung. Diese erfordern besonders hohe Zustimmungsquoren.

2. Non-Reserved Matter Modifications: Änderungen weniger wesentlicher Bedingungen, für die niedrigere Zustimmungsquoren gelten.

Zudem wird unterschieden zwischen Single-Series Modifications, die nur eine Anleihe betreffen, und Cross-Series Modifications, die mehrere Anleiheserien gleichzeitig erfassen.

Die ursprüngliche EU-Modellklausel von 2012, Double-Limb CAC, wurde durch die Single-Limb CAC abgelöst, die seit der Reform von 2018/2019 schrittweise eingeführt wird. Bei Single-Limb CACs genügt eine Zustimmung von 66,67 Prozent der aggregierten Gläubiger aller betroffenen Serien für Reserved Matter Modifications beziehungsweise 50 Prozent für Non-Reserved Matter Modifications. Die Double-Limb CAC verlangte zusätzlich eine Mehrheit innerhalb jeder einzelnen Serie.

 

Relevanz

CACs wurden nach der Argentinien-Schuldenkrise 2001 und verstärkt nach der griechischen Staatsschuldenkrise 2012 zum internationalen Standard. Sie ermöglichen eine effizientere und rechtssichere Umschuldung ohne Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers und reduzieren das Risiko von Hold-out-Klagen durch einzelne Gläubiger. Die verpflichtende Einführung in der Eurozone stärkt die Handlungsfähigkeit in Schuldenkrisen und ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme des ESM.

 

Beispiel und verwandte Begriffe

Synonym: Umschuldungsklauseln, Mehrheitsbeschlussklauseln

Verwandte Begriffe:

  • ESM (European Stability Mechanism): Europäischer Rettungsschirm, dessen Inanspruchnahme CACs voraussetzt
  • Debt Restructuring: Umstrukturierung von Staatsschulden
  • Hold-out-Gläubiger: Gläubiger, die Umschuldung ablehnen

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind Artikel 12 Absatz 3 ESM-Vertrag sowie die vom Economic and Financial Committee (EFC) entwickelten Modellklauseln. Die aktuelle Single-Limb CAC wurde 2018 reformiert und wird seit Inkrafttreten der ESM-Vertragsänderung schrittweise eingeführt.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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