Als eine Rückkaufvereinbarung oder Repo bezeichnet man ein kurzfristiges Finanzierungsinstrument über den Kauf von Vermögensgegenständen (häufig Wertpapiere) mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt. Dabei handelt es sich um ein echtes Pensionsgeschäft, bei denen Kreditinstitute als Pensionsgeber auftreten.
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