Definition des Begriffs
T1 bezeichnet Tier 1, das Kernkapital eines Kreditinstituts im bankaufsichtlichen Sinn. Es ist kein einzelnes Prüfverfahren, sondern eine zentrale Eigenmittelgröße der Kapitalregulierung. T1 besteht im Wesentlichen aus hartem und zusätzlichem Kernkapital. Hartes Kernkapital umfasst vor allem eingezahltes Kapital, offene Rücklagen und einbehaltene Gewinne nach regulatorischen Abzügen. Zusätzliches Kernkapital umfasst nachrangige Kapitalinstrumente mit verlusttragender Funktion. Die rechtliche Verankerung liegt insbesondere in der Capital Requirements Regulation und im Baseler Rahmenwerk.
Vorkommen und Verwendung
T1 wird von Banken laufend berechnet, intern gesteuert und gegenüber Aufsichtsbehörden gemeldet. Die Größe erscheint in Eigenmittelmeldungen, Offenlegungsberichten, Jahresabschlüssen und Sanierungsplanungen. Sie dient als Bezugsgröße für die Tier-1-Kapitalquote, also das Verhältnis von Kernkapital zu risikogewichteten Aktiva.
Typische Einsatzbereiche sind:
Relevanz
T1 ist für Banken und Wertpapierinstitute relevant, weil es die Qualität der Kapitalausstattung sichtbar macht. Ein höherer Anteil an Kernkapital verbessert regelmäßig die Fähigkeit, Verluste im laufenden Betrieb zu tragen. Aufsichtliche Mindestanforderungen, zusätzliche Kapitalpuffer und institutsspezifische Vorgaben wirken direkt auf die erforderliche Höhe des T1. Unterschreitungen können Kapitalmaßnahmen, Ausschüttungsbeschränkungen, Geschäftsbegrenzungen oder intensivere Aufsicht auslösen. T1 steht in engem Zusammenhang mit der Gesamtkapitalquote, der CET1-Quote und der Leverage Ratio. Für die interne Steuerung ist wichtig, dass nicht nur die Quote, sondern auch die Zusammensetzung der Kapitalinstrumente analysiert wird. Kündigungsrechte, Ausschüttungsmechanismen und regulatorische Abzüge beeinflussen die tatsächliche Verwendbarkeit des Kernkapitals.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Die maßgeblichen Regelungen finden sich in der Capital Requirements Regulation, insbesondere in den Vorschriften zu Eigenmitteln, Abzügen, Kapitalinstrumenten und Mindestquoten. Ergänzend präzisieren technische Standards, aufsichtliche Leitlinien und Meldevorgaben die Berechnung. In der europäischen Bankenaufsicht prüfen nationale Behörden und die Europäische Zentralbank, ob T1 rechnerisch korrekt, dauerhaft verfügbar und rechtlich belastbar ist.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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