Als qualifizierte Intermediäre werden solche Einheiten bezeichnet, die einen entsprechenden QI-Vertrag mit der US-amerikanischen Steuerbehörde geschlossen haben. Sofern sie gewisse Dokumentationserfordernisse zur Steuerpflicht ihrer Kunden erfüllen, werden diese von dem grundsätzlichen Quellensteuerabzug auf Erträge aus US-amerikanischen Wertpapieren in Höhe von 30 % ausgenommen.
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