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Mikroprudentielle Aufsicht (Mikroprudentielle Aufsicht)

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Definition des Begriffs

Die mikroprudenzielle Aufsicht bezeichnet die aufsichtsrechtliche Überwachung und Bewertung einzelner Finanzinstitute mit dem Ziel, deren individuelle Stabilität und Solvenz zu gewährleisten. Der Fokus liegt auf der Begrenzung idiosynkratischer Risiken des jeweiligen Instituts und dem Schutz der Kunden. Im Gegensatz zur makroprudenziellen Aufsicht, die das Finanzsystem als Ganzes betrachtet, stellt die mikroprudentielle Aufsicht das einzelne Institut in den Mittelpunkt. Sie überwacht die Einhaltung quantitativer Anforderungen wie Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften sowie qualitativer Standards in den Bereichen Governance, Risikomanagement und interne Kontrollsysteme.

 

Vorkommen und Verwendung

Die mikroprudentielle Aufsicht wird in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank ausgeübt. Auf europäischer Ebene erfolgt seit dem 1. Januar 2011 die Zusammenarbeit mit den drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs): der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Für systemrelevante Institute im Euroraum übernimmt seit November 2014 die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) die direkte mikroprudentielle Aufsicht.

Die mikroprudentielle Aufsicht umfasst unter anderem:

  • Prüfung der Kapitalausstattung und Liquiditätslage
  • Bewertung des internen Risikomanagements (ICAAP, ILAAP)
  • Überwachung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben (CRR, CRD, MaRisk)
  • Durchführung des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)
  • Maßnahmen bei Verstößen oder drohender Insolvenz

 

Relevanz

Die mikroprudentielle Aufsicht bildet das Fundament der Finanzmarktstabilität, indem sie sicherstellt, dass einzelne Institute über ausreichende Kapital- und Liquiditätspuffer verfügen, um Krisen zu widerstehen. Sie ergänzt die makroprudenzielle Aufsicht, die systemische Risiken adressiert. Während die makroprudenzielle Perspektive vorwiegend prozyklische Effekte und Ansteckungsgefahren in den Blick nimmt, konzentriert sich die mikroprudentielle Aufsicht auf die Vermeidung von Einzelausfällen.

Beide Aufsichtsansätze sind komplementär: Mikroprudentielle Maßnahmen können ungewollte makroprudenzielle Effekte haben, etwa wenn verschärfte Kapitalanforderungen in der Krise zu Kreditverknappung führen. Umgekehrt können makroprudenzielle Instrumente wie antizyklische Kapitalpuffer mikroprudentielle Ziele unterstützen, indem sie Risiken im Aufschwung dämpfen.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Aufsicht über Einzelinstitute, institutsspezifische Aufsicht
  • Verwandte Begriffe:
    • Makroprudentielle Aufsicht (systemorientierte Überwachung)
    • SREP (Supervisory Review and Evaluation Process)
    • SSM (Single Supervisory Mechanism, Einheitlicher Aufsichtsmechanismus)
    • ICAAP/ILAAP (interne Prozesse zur Kapital- und Liquiditätsadäquanz)
    • ESAs (Europäische Aufsichtsbehörden: EBA, ESMA, EIOPA)

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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