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Solvabilitätsverordnung (SolvV)

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Die Solvabilitätsverordnung regelt die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen sowie Finanzholding-Gruppen. In der Neufassung wird bestimmt, wie die Mindesteigenkapitalanforderungen für Adressrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken zu ermitteln sind. Siehe auch Basel III, CRR, CRD IV

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