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Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II)

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Definition des Begriffs

Die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) ist die EU-Richtlinie 2014/65/EU, die am 3. Januar 2018 in Anwendung trat. Sie bildet zusammen mit der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) das zentrale Regelwerk für Wertpapiermärkte in der Europäischen Union. MiFID II löste die Vorgängerrichtlinie MiFID I (2004/39/EG) ab und erweitert deren Regelungsbereich erheblich. Ziel ist die Schaffung transparenter, effizienter und integrierter Finanzmärkte sowie die Stärkung des Anlegerschutzes. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies durch Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

 

Einordnung der Relevanz

MiFID II stellt einen Paradigmenwechsel in der Regulierung europäischer Finanzmärkte dar. Sie reagiert auf Schwachstellen, die durch die Finanzkrise 2008 offengelegt wurden, und harmonisiert bislang fragmentierte nationale Regelungen. Die Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit anderen EU-Regularien wie CRD IV, EMIR und DORA und wirkt sich auf nahezu alle Marktteilnehmer aus, die Wertpapierdienstleistungen erbringen oder Handelsplätze betreiben. MiFID II und MiFIR sind unmittelbar geltendes EU-Recht und werden durch zahlreiche technische Regulierungs- (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) der ESMA konkretisiert.

 

Betroffene

Von MiFID II betroffen sind:

  • Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Wertpapierdienstleistungen erbringen
  • • Handelsplätze: regulierte Märkte, multilaterale Handelssysteme (MTF) und organisierte Handelssysteme (OTF)
  • Datenbereitstellungsdienste: zugelassene Meldemechanismen (ARM), zugelassene Veröffentlichungsvereinbarungen (APA) und Anbieter konsolidierter Datenticker (CTP)
  • Emittenten von Finanzinstrumenten
  • Anbieter von Portfolioverwaltung und Anlageberatung
  • Drittstaatenunternehmen, die Dienstleistungen in der EU erbringen

 

Anforderungen und Pflichten

1. Transparenz

  • Pre-Trade-Transparenz: Veröffentlichung von Kauf- und Verkaufspreisen vor Handelsabschluss
  • Post-Trade-Transparenz: Offenlegung abgeschlossener Transaktionen
  • Transaktionsmeldepflichten an Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 26 MiFIR

2. Anlegerschutz

  • Verschärfte Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen (Suitability und Appropriateness)
  • Produktüberwachungspflichten (Product Governance)
  • Einschränkungen bei Zuwendungen (Inducements)
  • Klassifizierung von Kunden: Privatkunden, professionelle Kunden, geeignete Gegenparteien

3. Marktstruktur

  • Handelsplatzpflicht für bestimmte Derivate
  • Positionslimits bei Warenderivaten
  • Algorithmic Trading-Anforderungen
  • Best-Execution-Pflichten

4. Organisatorische Anforderungen

  • Compliance-Funktionen
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (insbesondere Telefon- und elektronische Kommunikation)
  • Corporate-Governance-Vorgaben

 

Weitere Informationen

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch delegierte Verordnungen (Delegated Acts) und technische Standards der ESMA. MiFID II unterliegt einem kontinuierlichen Review-Prozess, zuletzt durch die Vorschläge zu MiFID III und MiFIR II (2026).

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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