Das Bundesministeriumg der Justiz ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich für die verschiedenen Bereiche des Rechts. Dazu zählen u.a. das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht. Hauptaufgabe des BMJ ist es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes in den genannten Rechtsgebieten durch Entwürfe vorzubereiten und zu begleiten.
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