Definition des Begriffs
BMJ bezeichnet das Bundesministerium der Justiz, ein oberstes Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es entstand 1949 mit der Bildung der ersten Bundesregierung in Bonn. Thomas Dehler wurde am 20. September 1949 zum ersten Bundesminister der Justiz ernannt. Seit dem Umzug der Bundesregierung hat das Ministerium seinen ersten Dienstsitz in Berlin und einen weiteren Dienstsitz in Bonn. Die rechtliche Einbettung ergibt sich aus der Verfassungsordnung des Grundgesetzes, der Organisationsgewalt des Bundeskanzlers und den Geschäftsordnungen der Bundesregierung. Das BMJ ist Teil der Bundesregierung und wirkt als zentrales Gesetzgebungs- und Verfassungsministerium des Bundes.
Aufgaben
Das Ministerium bereitet Gesetzgebungsvorhaben in zentralen Rechtsgebieten vor und prüft Vorhaben anderer Ressorts auf rechtliche Kohärenz. Zu den Kernaufgaben gehören:
Je nach Ressortzuschnitt kann auch der Verbraucherschutz organisatorisch beim Justizressort liegen.
Zuständigkeiten
Das BMJ ist nicht für die laufende Verwaltung der Gerichte der Länder zuständig. Diese liegt grundsätzlich bei den Ländern. Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizressorts gehören jedoch wichtige Bundesgerichte und Bundesbehörden, darunter der Bundesgerichtshof, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundespatentgericht, das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundesamt für Justiz. Die Zuständigkeiten betreffen vor allem Gesetzgebung, Rechtsprüfung, internationale Rechtshilfe, justizielle Zusammenarbeit und rechtspolitische Grundsatzfragen.
Relevanz
Für den Finanzmarkt ist das BMJ relevant, weil viele rechtliche Grundlagen wirtschaftlicher Tätigkeit in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu zählen Gesellschaftsrecht, Registerrecht, Insolvenzrecht, Schuldrecht, Verbrauchervertragsrecht, Kapitalanleger-Musterverfahren, Verfahrensrecht und Teile der Geldwäsche- und Sanktionsdurchsetzung, soweit rechtspolitische oder zivilrechtliche Fragen betroffen sind. Gesetzgebung des BMJ beeinflusst Verträge, Haftung, Compliance, Digitalisierung der Justiz, Unternehmensrestrukturierungen und Rechtsdurchsetzung.
Besonderheiten
Das BMJ ist in besonderem Maß ein Gesetzgebungsministerium. Es erlässt Gesetze nicht selbst, sondern bereitet Regierungsentwürfe vor. Als Verfassungsministerium prüft es zugleich die Rechtsförmlichkeit und Verfassungsmäßigkeit vieler Vorhaben. Seine Geschichte umfasst die bewusste Aufarbeitung der Rolle früherer Justizbehörden in der NS-Zeit und in diktatorischen Rechtssystemen.
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