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International Accounting Standards (IAS)

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Definition des Begriffs

International Accounting Standards (IAS) sind internationale Rechnungslegungsstandards, die zwischen 1973 und 2001 vom International Accounting Standards Committee (IASC) entwickelt und veröffentlicht wurden. Sie bilden gemeinsam mit den ab 2001 vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) ein weltweit anerkanntes Regelwerk zur Erstellung von Konzernabschlüssen. In der Europäischen Union sind IAS durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, auch IAS-Verordnung genannt, rechtsverbindlich eingeführt worden. Die Bezeichnung „IAS" wird heute im weiteren Sinne oft als Synonym für das gesamte Regelwerk aus IAS und IFRS verwendet, wobei beide gemeinsam die Grundlage für eine transparente, vergleichbare und international anerkannte Finanzberichterstattung schaffen.

 

Einordnung der Relevanz

IAS und IFRS verfolgen das Ziel, eine harmonisierte Rechnungslegung in der Europäischen Union und weltweit zu schaffen. Die IAS-Verordnung ermöglicht die Übernahme internationaler Standards in EU-Recht und verpflichtet börsennotierte Unternehmen innerhalb der EU zur Anwendung dieser Standards bei der Erstellung ihrer konsolidierten Abschlüsse. Dadurch werden grenzüberschreitende Investitionsentscheidungen erleichtert, die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen erhöht und das Vertrauen der Kapitalmärkte gestärkt. IAS bildet somit eine wesentliche Säule der europäischen Finanzmarktarchitektur und ist eng mit weiteren Regelwerken wie der EU-Bilanzrichtlinie, Basel III und Solvency II verzahnt.

 

Betroffene

Von der Anwendung der IAS sind in der Europäischen Union alle kapitalmarktorientierten Unternehmen betroffen, die einen konsolidierten Abschluss erstellen müssen. Dazu gehören insbesondere:

  • Börsennotierte Kapitalgesellschaften
  • Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Versicherungsunternehmen
  • Wertpapierfirmen und Handelsplätze
  • Weitere regulierte Unternehmen, die Wertpapiere zum Handel an regulierten Märkten anbieten

Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 erlaubt den Mitgliedstaaten darüber hinaus, die Anwendung von IAS/IFRS auf nicht börsennotierte Unternehmen oder Einzelabschlüsse auszudehnen. In Deutschland betrifft dies etwa 700 börsennotierte Gesellschaften sowie eine Vielzahl weiterer Unternehmen, die freiwillig oder aufgrund nationaler Vorgaben nach IAS/IFRS bilanzieren.

 

Anforderungen und Pflichten

Die wesentlichen Anforderungen an Unternehmen, die nach IAS bilanzieren, umfassen:

1. Vollständige Einhaltung anerkannter Standards

  • Anwendung aller von der EU-Kommission übernommenen IAS und IFRS
  • Keine Teilanwendung zulässig, vollständige Compliance erforderlich

2. Zentrale Einzelstandards (Auswahl)

  • IAS 1: Darstellung des Abschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung)
  • IAS 7: Kapitalflussrechnung
  • IAS 8: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungsänderungen, Fehlerkorrektur
  • IAS 12: Ertragsteuern (latente Steuern)
  • IAS 16: Sachanlagen
  • IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten
  • IAS 39 / IFRS 9: Finanzinstrumente (Ansatz, Bewertung, Ausweis)

3. Endorsement-Verfahren

  • Standards werden erst nach Prüfung durch die Europäische Kommission in EU-Recht übernommen
  • Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
  • Überwachung durch nationale Aufsichtsbehörden

4. Transparenz- und Offenlegungspflichten

  • Umfangreiche Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Segmentberichterstattung, Risikomanagement, Kapitalstruktur
  • Erläuterungen zu wesentlichen Ermessensentscheidungen

5. Prüfung und Veröffentlichung

  • Pflichtprüfung durch Abschlussprüfer gemäß nationalen und europäischen Vorgaben
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger bzw. nationalen Registern

 

Weitere Informationen

Die Anwendung der IAS erfolgt in der EU auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 und wird durch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen konkretisiert. In Deutschland sind ergänzend das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie das Publizitätsgesetz zu beachten. Die Weiterentwicklung der Standards obliegt dem IASB, das eng mit der Europäischen Kommission, der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und nationalen Standardsettern zusammenarbeitet.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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