Definition des Begriffs
IAS steht für International Accounting Standards, auf Deutsch Internationale Rechnungslegungsstandards. Die IAS sind Rechnungslegungsstandards für Jahres- und Konzernabschlüsse, die vom International Accounting Standards Committee zwischen 1973 und 2001 entwickelt wurden. Seit der Neuorganisation des Standardsetters im Jahr 2001 werden neue Standards vom International Accounting Standards Board als International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Bereits bestehende IAS blieben jedoch Teil des IFRS-Regelwerks, soweit sie nicht ersetzt oder aufgehoben wurden. Zweck der IAS ist eine vergleichbare, transparente und entscheidungsnützliche Finanzberichterstattung für Kapitalmärkte, Investoren, Gläubiger und andere Abschlussadressaten.
Vorkommen und Verwendung
IAS kommen weltweit in der internationalen Rechnungslegung und in der kapitalmarktorientierten Unternehmensberichterstattung vor. Sie regeln Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben zu bestimmten Bilanzierungsfragen. Beispiele sind Vorräte, Sachanlagen, Leasingverhältnisse, Rückstellungen, Ertragsteuern oder Finanzinstrumente. In der Europäischen Union wurden internationale Rechnungslegungsstandards durch die IAS-Verordnung in das europäische Bilanzrecht eingebunden. Seit 2005 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ihre Konzernabschlüsse grundsätzlich nach übernommenen IFRS einschließlich fortgeltender IAS erstellen.
Kernbereiche der Verwendung sind:
Relevanz
IAS sind für Finanzmärkte relevant, weil sie die Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbessern und Informationsasymmetrien zwischen Unternehmen und Kapitalgebern verringern sollen. Für Banken, Investoren und Analysten bilden IAS und IFRS eine wichtige Grundlage für Bilanzanalyse, Kreditbeurteilung, Unternehmensbewertung, Risikomessung und Investorenkommunikation. Regulatorisch sind sie bedeutsam, weil Aufsichtskennzahlen, Offenlegungspflichten und Kapitalmarktinformationen häufig an geprüfte IFRS-Abschlüsse anknüpfen. Unterschiede zu nationalen Rechnungslegungsregeln können Vermögens-, Finanz- und Ertragslage deutlich beeinflussen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
IAS sind keine staatlichen Gesetze, werden aber rechtlich verbindlich, wenn sie durch Gesetzgeber oder Aufsichtsrahmen übernommen werden. In der EU erfolgt die Anwendung über ein Übernahmeverfahren nach der IAS-Verordnung. Für die praktische Anwendung sind der jeweils übernommene Standard, Interpretationen, Übergangsvorschriften und Änderungen des IASB maßgeblich.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.