Definition des Begriffs
HLI steht für Highly Leveraged Institutions, auf Deutsch stark fremdfinanzierte Institutionen. Der Begriff dient als aufsichtsrechtliche Risikokategorie für Finanzmarktakteure mit erheblichem Einsatz von Fremdkapital, Wertpapierfinanzierung oder derivativen Positionen. Er wurde nach den Marktverwerfungen um Long-Term Capital Management 1998 besonders relevant. In internationalen Arbeiten von Basler Ausschuss und IOSCO umfasst HLI vor allem große, oft wenig direkt beaufsichtigte Marktteilnehmer mit begrenzten Offenlegungspflichten und bedeutender Hebelwirkung. Die aufsichtsrechtliche Nutzung knüpft an Rahmenwerke für Kreditrisiko, Marktliquidität, Derivategeschäfte und Kontrahentenrisiken an.
Vorkommen und Verwendung
Der Begriff erscheint in Leitlinien, Risikoanalysen und internen Kreditprozessen von Banken und Wertpapierfirmen. Er wird verwendet, wenn beaufsichtigte Institute Geschäfte mit Hedgefonds, spezialisierten Handelsvehikeln oder ähnlichen Gegenparteien eingehen.
Typische Prüffelder sind:
Relevanz
HLIs sind für Finanzstabilität und Aufsicht relevant, weil hoher Leverage Marktpreisänderungen verstärkt und Verluste schnell auf Kreditgeber, Prime Broker oder Derivatekontrahenten übertragen kann. Bei abruptem Deleveraging können Positionen unter Zeitdruck verkauft werden. Dadurch entstehen Marktliquiditätsrisiken, Bewertungsdruck und erhöhte Korrelationen zwischen Marktsegmenten. Für Banken führt eine HLI-Beziehung deshalb zu besonderen Anforderungen an Kontrahentenlimite, Risikoberichte, Sicherheitenvereinbarungen und Eskalationsprozesse. Eine unzureichende Transparenz erhöht zusätzlich das Risiko, Konzentrationen, Liquiditätsbedarf und mögliche Ausfallkanäle zu spät zu erkennen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Wichtige Bezugspunkte sind internationale Arbeiten zu Bankeninteraktionen mit HLIs, zu Wertpapierfirmen und zu Hedgefondsaufsicht. Inhaltlich bestehen enge Verbindungen zu Kreditrisikomanagement, Derivateaufsicht, Offenlegung, Stresstests, Großkreditsteuerung und Vorgaben für das Management von Kontrahentenrisiken. In der praktischen Aufsicht steht weniger die Bezeichnung HLI im Vordergrund, sondern die Frage, ob Umfang, Hebelung, Komplexität und Transparenz einer Gegenpartei ein erhöhtes Risiko für Institute und Märkte begründen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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