Das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz ist ein deutsches Gesetz vom 27. Juni 2013, das die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats durch die BaFin regelt. Es dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie RL 2011/89/EU vom November 2011.
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