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Asset Backed Securities (ABS)

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Definition des Begriffs

Die Verbriefungsverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2017/2402, ist eine EU-Verordnung zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen. Sie wurde am 12. Dezember 2017 erlassen und gilt seit dem 1. Januar 2019 verbindlich für alle Verbriefungen im europäischen Finanzsektor. Die Verordnung regelt die Verbriefung von Darlehen, Kreditrisiken und Forderungen, einschließlich Asset-Backed Securities, Mortgage-Backed Securities und Asset-Backed Commercial Paper. Ziel ist es, eine Neubelebung der Verbriefungsmärkte für Verbriefungen hoher Qualität zu erreichen, bei der die vor der Finanzkrise von 2008 begangenen Fehler vermieden werden. Die Verordnung ist Teil der Kapitalmarktunion und soll zu nachhaltigem Wachstum beitragen.

 

Einordnung der Relevanz

Die Verbriefungsverordnung ist eine Reaktion auf die Weltfinanzkrise 2007/2008 und ergänzt die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) sowie die Richtlinien MiFID II, Solvency II und OGAW. Sie harmonisiert fragmentierte nationale Regelungen und schafft ein einheitliches Schutzniveau gegen Risiken in Verbriefungsmärkten. Die Verordnung führt strikte Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz und Sorgfaltspflichten ein und verbietet weitgehend Wiederverbriefungen. Sie definiert erstmals einen EU-weiten Standard für Simple, Transparent and Standardised (STS) Verbriefungen, die geringere regulatorische Kapitalanforderungen genießen. Im Juni 2025 wurde ein umfassendes Reformpaket vorgeschlagen, um den Verbriefungsmarkt weiter zu vereinfachen und zu beleben.

 

Betroffene

Von der Verbriefungsverordnung betroffen sind:

  • Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
  • Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
  • Investmentfonds (OGAW, Alternative Investmentfonds)
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber
  • Verbriefungszweckgesellschaften (SSPE)
  • Institutionelle Anleger
  • Drittanbieter und Prüfer von STS-Verbriefungen
  • Verbriefungsregister, die von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden

Kleinanleger sind von Verbriefungsinvestitionen weitgehend ausgeschlossen, da diese Instrumente als nicht geeignet eingestuft wurden.

 

Anforderungen und Pflichten

1. Risikoselbstbehalt

  • Originator, Sponsor oder ursprünglicher Kreditgeber müssen mindestens 5 Prozent des Nettobetrags als materiellen wirtschaftlichen Anteil behalten
  • Dieser Selbstbehalt darf nicht abgesichert, verkauft oder an Dritte übertragen werden

2. Sorgfaltspflichten (Due Diligence)

  • Institutionelle Anleger müssen umfassende Prüfungen durchführen, bevor sie in Verbriefungen investieren
  • Laufende Überwachung der Kreditqualität und Wertentwicklung
  • Stresstests und Szenarioanalysen

3. Transparenzanforderungen

  • Originatoren, Sponsoren und SSPE müssen Anlegern detaillierte Informationen über Portfoliozusammensetzung, Zahlungsströme und Performance bereitstellen
  • Vierteljährliche Anlegerberichte, bei ABCP-Programmen monatlich
  • Veröffentlichung über Verbriefungsregister oder eigene Webseiten

4. STS-Verbriefungen

  • Nur True-Sale-Verbriefungen
  • Homogene Portfolios aus dem normalen Geschäftsbetrieb
  • Keine ausgefallenen Positionen oder beeinträchtigte Bonität
  • Niederlassung von Originator, Sponsor und SSPE in der EU
  • Meldung an ESMA erforderlich
  • Bevorzugte Kapitalbehandlung: 10 Prozent Eigenkapitalunterlegung statt 15 Prozent bei komplexen Verbriefungen

5. Verbriefungsregister

  • Zentrale Sammlung und Verwaltung von Verbriefungsdaten
  • Registrierung und Aufsicht durch ESMA
  • Zugang für zuständige Behörden, Zentralbanken und qualifizierte Investoren

6. Verbot der Wiederverbriefung

  • Generelles Verbot, mit wenigen Ausnahmen für vor dem 1. Januar 2019 ausgegebene Verbriefungen

 

Weitere Informationen

Die Umsetzung erfolgt durch delegierte Rechtsakte und technische Standards der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA. Die zuständigen nationalen Behörden überwachen die Einhaltung. In Deutschland sind dies BaFin und Bundesbank, in Österreich die FMA.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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