Definition des Begriffs
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) – offiziell Verordnung (EU) 2023/1114 – ist eine unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Rechtsvorschrift. Sie schafft erstmals einen einheitlichen und umfassenden Regulierungsrahmen für Krypto-Assets sowie die damit verbundenen Dienstleister. Ziel der Verordnung ist es, Marktintegrität, Transparenz und finanzielle Stabilität im Bereich digitaler Vermögenswerte zu stärken und zugleich einen wirksamen Schutz von Anlegern und Verbrauchern sicherzustellen. Die MiCA regelt insbesondere die Zulassung, Beaufsichtigung und Pflichten von Emittenten und Anbietern von Krypto-Assets. Dazu gehören Vorgaben zur Ausgabe, zum öffentlichen Angebot, zur Verwahrung und zum Handel von Kryptowerten sowie zur Veröffentlichung sogenannter Whitepaper.
Unterschieden wird zwischen drei Hauptkategorien:
Einordnung der Relevanz
MiCA ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Digital Finance-Strategie. Sie richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Krypto-Assets ausgeben oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit solchen Vermögenswerten anbieten.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Die MiCA ergänzt bestehende Regelwerke wie die MiFID II, die E-Geld-Richtlinie, AMLD5 (Geldwäscheprävention) und berücksichtigt zudem Schnittstellen zur Prospektverordnung.
Anforderungen und Pflichten
Die MiCA führt eine Reihe verbindlicher organisatorischer, technischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen ein:
Letzte Entwicklungen und Übergangsfristen:
Weitere Informationen
Die Verordnung MiCA wird ergänzt durch diverse delegierte Rechtsakte und technische Standards, insbesondere von ESMA und EBA. Nationale Konkretisierungen, etwa durch BaFin-Rundschreiben oder Umsetzungshinweise, sind bereits angekündigt.
Detaillierte Informationen, Anwendungsbeispiele, Übergangsregelungen sowie aktuelle Konsultationen finden sich auf Regupedia unter: https://www.regupedia.de/
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