Feedback

Deposit Guarantee Scheme (DGS)

zur Glossar-Übersicht

Im Fall eines Bankzusammenbruchs erstatten Einlagensicherungssysteme (DGS) den betroffenen Sparern einen Teil ihrer Einlagen. Durch dieses Versprechen sollen die Sparer davon abgehalten werden, große Summen vom bedrohten Institut abzuziehen und damit schwerwiegende wirtschaftliche Folgen zu verursachen.

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen