Im Fall eines Bankzusammenbruchs erstatten Einlagensicherungssysteme (DGS) den betroffenen Sparern einen Teil ihrer Einlagen. Durch dieses Versprechen sollen die Sparer davon abgehalten werden, große Summen vom bedrohten Institut abzuziehen und damit schwerwiegende wirtschaftliche Folgen zu verursachen.
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