Definition des Begriffs
DGS steht für Deposit Guarantee Scheme, auf Deutsch Einlagensicherungssystem. Es bezeichnet ein Verfahren und ein institutionelles Sicherungsnetz, das erstattungsfähige Einlagen bei Banken bis zu einer festgelegten Deckungssumme schützt. In der Europäischen Union beruht das System vor allem auf der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme. Der Regelschutz beträgt 100.000 Euro je Einleger und Kreditinstitut. Die Auszahlung soll grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage ist, fällige Einlagen zurückzuzahlen.
Vorkommen und Verwendung
Einlagensicherungssysteme bestehen in jedem EU-Mitgliedstaat und erfassen vor allem Kreditinstitute, die Einlagen von Kunden entgegennehmen. In Deutschland sind Institute einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung oder einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem zugeordnet. Das Verfahren wird relevant, wenn die zuständige Aufsicht feststellt, dass ein Einlagenkreditinstitut aus finanziellen Gründen keine Rückzahlung leisten kann, oder wenn eine gerichtliche Entscheidung die Verfügbarkeit der Einlagen blockiert. Die praktische Abwicklung umfasst die Ermittlung gedeckter Beträge, den Datenabgleich und die Bereitstellung eines Auszahlungswegs.
Relevanz
DGS stärkt das Vertrauen in den Bankensektor und begrenzt Ansteckungsrisiken bei Bankausfällen. Für Einleger entsteht ein standardisierter Mindestschutz, der nicht von einer individuellen Bonitätsprüfung des Instituts abhängt. Für Banken ergeben sich Finanzierungspflichten, weil Einlagensicherungssysteme regelmäßig durch Beiträge der angeschlossenen Institute ausgestattet werden. Die Beitragshöhe orientiert sich an gedeckten Einlagen und Risikoprofilen. DGS ist zudem mit Bankenabwicklung verknüpft, da geschützte Einlagen in Krisenfällen eine besondere Rangstellung besitzen und Sicherungssysteme unter bestimmten Voraussetzungen zur Abwicklungsfinanzierung beitragen können.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Zentrale Rechtsgrundlage ist die Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU. Sie regelt Deckungsumfang, Auszahlungsfristen, Finanzierung, Informationspflichten und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wichtige Vorgaben finden sich insbesondere in den Artikeln 5 bis 10. Ergänzend wirken bankaufsichtliche Vorgaben zur Abwicklung, insbesondere die Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Nationale Umsetzungsgesetze konkretisieren Zuständigkeiten, Beitragsverfahren und organisatorische Anforderungen. Nicht alle Vermögenswerte sind geschützt. Wertpapiere, Zertifikate, nachrangige Verbindlichkeiten und bestimmte Einlagen öffentlicher Stellen fallen regelmäßig nicht unter den klassischen DGS-Schutz. Sonderfälle, etwa vorübergehend hohe Kontosalden aus Immobilientransaktionen oder Sozialleistungen, können zeitlich befristet höher geschützt sein.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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