Definition des Begriffs
MaIR steht für Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute, verkürzt Mindestanforderungen an die Interne Revision. Das Rundschreiben 1/2000 wurde am 17. Januar 2000 vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen veröffentlicht. Es konkretisierte bankaufsichtliche Erwartungen an die Interne Revision von Kreditinstituten und bezog sich auf die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach dem Kreditwesengesetz. Ziel war, eine unabhängige, wirksame und risikoorientierte Prüfungsfunktion innerhalb von Instituten sicherzustellen. Die MaIR wurden später in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement überführt und sind heute vor allem historisch und systematisch relevant.
Vorkommen und Verwendung
Die MaIR betrafen Kreditinstitute in Deutschland und wurden in der Bankenaufsicht, in Revisionshandbüchern, Prüfungsberichten und Organisationsrichtlinien verwendet. Sie beschrieben Anforderungen an Stellung, Aufgaben, Planung, Durchführung und Berichterstattung der Internen Revision. Wesentliche Prüffelder waren:
Die Anforderungen richteten sich nicht an externe Abschlussprüfer, sondern an die interne Kontroll- und Überwachungsfunktion des Instituts.
Relevanz
Die MaIR waren relevant, weil sie die Interne Revision als zentrale dritte Verteidigungslinie in Kreditinstituten aufsichtlich strukturierten. Sie stärkten die Erwartung, dass Revisionseinheiten unabhängig prüfen, risikoorientiert planen und wesentliche Schwachstellen zeitnah an die Geschäftsleitung berichten. Für Institute bedeutete dies verbindliche Maßstäbe für Revisionsordnung, Prüfungsuniversum, Jahresprüfungsplan, Berichtswege und Follow-up-Prozesse. Inhaltlich wirken viele Grundgedanken fort, insbesondere in den MaRisk-Anforderungen zur Internen Revision. Damit prägen die MaIR weiterhin das Verständnis historischer Aufsichtsentwicklung und heutiger Revisionsstandards.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die MaIR gingen zusammen mit weiteren früheren Rundschreiben, insbesondere MaH und MaK, in den MaRisk-Rahmen ein. Maßgeblich sind heute die jeweils aktuellen MaRisk, vor allem die Anforderungen an die Interne Revision in AT 4.4.3 und BT 2. Zuständige Institutionen sind BaFin und Deutsche Bundesbank im Rahmen der laufenden Bankenaufsicht.
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