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Mindestanforderungen an die Interne Revision (MaIR)

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Definition des Begriffs

Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (MaIR) wurden am 17. Januar 2000 vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred), der Vorgängerbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), veröffentlicht. Das Rundschreiben 1/2000 stellte bankaufsichtliche Standards auf, die von allen deutschen Kreditinstituten zu beachten waren und die Qualität der Revisionsarbeit verbessern sollten. Am 20. Dezember 2005 wurden die MaIR nahezu unverändert in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) überführt und existieren seitdem nicht mehr als eigenständiges Regelwerk. Die Inhalte finden sich heute vorwiegend in den MaRisk-Modulen AT 4.4 und BT 2.

 

Einordnung der Relevanz

Die MaIR waren Teil der Konkretisierung des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG), wonach jedes Institut ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten hat, zu dem auch die Implementierung einer funktionsfähigen Internen Revision zählt. Die MaIR zählten neben den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) und den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) zu den zentralen qualitativen Aufsichtsanforderungen vor Einführung der MaRisk. Mit der Zusammenführung dieser Regelwerke in die MaRisk im Jahr 2005 entstand ein einheitliches, ganzheitliches Rahmenwerk für das Risikomanagement.

 

Betroffene

Die MaIR galten für alle deutschen Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes. Die Anforderungen waren unabhängig von der Größe oder Geschäftsausrichtung des Instituts zu erfüllen, wobei das Ausmaß der Umsetzung der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen sein musste.

 

Anforderungen und Pflichten

Die MaIR formulierten verbindliche Standards für die Organisation und Arbeitsweise der Internen Revision in Kreditinstituten. Zentrale Anforderungen waren:

  • Unabhängigkeit: Als zentrale Voraussetzung für eine funktionsfähige Revision wurde dem Postulat der Unabhängigkeit besonders hohes Gewicht eingeräumt. Die interne Revision durfte nicht unmittelbar für die zu prüfenden Bereiche oder für das ökonomische Ergebnis dieser Bereiche verantwortlich sein.
  • Revisionsberichte: Anforderungen an Form, Inhalt und Adressatenkreis der Prüfungsberichte sowie deren Weiterleitung an die Geschäftsleitung.
  • Prüfungsplanung: Systematische, risikobasierte Planung der Prüfungstätigkeiten unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsbereiche.
  • Informationsrechte: Umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte der Internen Revision gegenüber allen Bereichen des Instituts.
  • Qualifikation: Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung der Revisionsmitarbeiter.
  • Ressourcenausstattung: Angemessene personelle und sachliche Ausstattung der Revisionsabteilung.

 

Weitere Informationen

Die MaIR wurden zusammen mit den MaH und MaK in die MaRisk integriert, die erstmals mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht wurden. Die aktuellen Anforderungen an die Interne Revision finden sich in den MaRisk-Modulen AT 4.4 (Allgemeine Organisationsanforderungen) und BT 2 (Besondere organisatorische Anforderungen). Die MaRisk werden regelmäßig novelliert, zuletzt durch das Rundschreiben 06/2024 vom 29. Mai 2024.

Die historische Bedeutung der MaIR liegt in der erstmaligen Kodifizierung aufsichtlicher Anforderungen an die Interne Revision als wesentliche Säule des institutseigenen Risikomanagements. Sie bildeten einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der risikoorientierten Bankenaufsicht in Deutschland und prägten die bis heute gültigen Grundsätze der Revisionsarbeit in Kreditinstituten.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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