Definition des Begriffs
Der Basic Indicator Approach (BIA), zu Deutsch Basisindikatoransatz, ist das einfachste von drei standardisierten Verfahren zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken bei Kreditinstituten. Er wurde im Rahmen von Basel II eingeführt und ist in Artikel 315 und 316 der Capital Requirements Regulation (CRR) rechtsverbindlich verankert. Operationelles Risiko bezeichnet gemäß Artikel 4 Absatz 52 CRR das Verlustrisiko, das aus der Unangemessenheit oder dem Versagen interner Prozesse, Mitarbeiter, Systeme oder aus externen Ereignissen resultiert. Der BIA ist für kleinere Institute konzipiert, die keine komplexen internationalen Geschäftsmodelle aufweisen.
Vorkommen und Verwendung
Der BIA wird vorrangig von kleineren und mittleren Kreditinstituten angewendet, die nicht zu den bedeutenden Instituten im Sinne des Single Supervisory Mechanism (SSM) zählen. Große Institute nutzen hingegen den Standardansatz (Standardised Approach, STA) oder den fortgeschrittenen Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA).
Die Kapitalanforderung wird als Durchschnitt der letzten drei Jahre berechnet. Dabei wird der relevante Indikator, ein Bruttoertragswert aus Nettozinserträgen, Nettoerträgen aus Provisionen, Handelsergebnis und sonstigen betrieblichen Erträgen, mit einem festen Faktor von 15 Prozent multipliziert. Jahre mit negativem Bruttoertrag werden ausgeschlossen.
Die Formel lautet:
K_BIA = (Summe GI der letzten 3 Jahre mit GI > 0) / n × 15 %
Dabei ist GI der jährliche Bruttoertrag und n die Anzahl der Jahre mit positivem Bruttoertrag.
Relevanz
Der BIA stellt sicher, dass auch kleinere Institute angemessene Eigenkapitalpuffer gegen operationelle Risiken vorhalten, ohne komplexe methodische Anforderungen erfüllen zu müssen. Er dient der Harmonisierung aufsichtsrechtlicher Standards innerhalb der Europäischen Union.
Mit der Finalisierung von Basel III wurde der BIA durch den Standardised Approach to Operational Risk (SA OR) abgelöst, der ab Umsetzung von CRR 3 zur Anwendung kommt. Der SA OR integriert eine Verlustkomponente, die historische operationelle Verluste berücksichtigt, und ersetzt die bisherigen Ansätze unter Säule 1.
Beispiel und verwandte Begriffe
Synonym: Basisindikatoransatz
Verwandte Begriffe:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind Artikel 315 f. CRR sowie die Basel II-Rahmenvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). In Deutschland wird der BIA von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank überwacht.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.