Definition des Begriffs
CLS steht für Continuous Linked Settlement. Der Begriff bezeichnet ein spezialisiertes Abwicklungsverfahren und die damit verbundene Finanzmarktinfrastruktur für Devisengeschäfte. CLS wurde im September 2002 eingeführt, um das Erfüllungsrisiko im Devisenhandel zu verringern. Kern des Modells ist Payment versus Payment, also Zahlung gegen Zahlung. Eine Währungsseite wird nur endgültig abgewickelt, wenn auch die Gegenwährungsseite endgültig abgewickelt werden kann. Betreiber ist CLS Bank International als auf Devisenabwicklung ausgerichtete Institution innerhalb der CLS Group. Die Abwicklung erfolgt in zugelassenen Währungen und stützt sich auf klare Teilnahmevoraussetzungen, technische Schnittstellen, Liquiditätsprozesse und rechtliche Finalität.
Vorkommen und Verwendung
CLS wird vor allem von Banken, Broker-Dealern, Investmentgesellschaften, Zentralbanken und größeren Marktteilnehmern für Devisenkassa-, Devisentermin-, Swap- und bestimmte weitere Fremdwährungstransaktionen genutzt. Teilnehmer reichen Zahlungsinstruktionen ein, die abgeglichen, multilateralen Nettingprozessen unterzogen und innerhalb definierter Zeitfenster abgewickelt werden. Dadurch sinkt der Bedarf an Bruttoliquidität, während die endgültige Erfüllung beider Währungsseiten miteinander verknüpft bleibt.
Kernbereiche sind:
Relevanz
CLS ist für das Risikomanagement im globalen Devisenmarkt bedeutsam, weil Devisentransaktionen häufig über Zeitzonen, Zahlungssysteme und Korrespondenzbankbeziehungen hinweg abgewickelt werden. Ohne verknüpfte Abwicklung kann eine Partei eine Währung zahlen, ohne die Gegenwährung zu erhalten. Dieses Herstatt-Risiko kann hohe Verluste und Ansteckungseffekte auslösen. Die Nutzung von CLS reduziert dieses Risiko erheblich, ersetzt aber nicht die Überwachung verbleibender Nicht-CLS-Geschäfte, Liquiditätsengpässe und operationeller Abhängigkeiten.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
CLS steht im Zusammenhang mit internationalen Grundsätzen für Finanzmarktinfrastrukturen, Aufsicht über systemrelevante Zahlungssysteme, Vorgaben zum Devisenabwicklungsrisiko und internen Risikolimiten von Instituten. Nicht alle Währungen, Produkte und Gegenparteien sind CLS-fähig. Deshalb bleiben ergänzende Kontrollen, bilaterale Limits, Stresstests und Notfallverfahren erforderlich.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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