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European Financial Stability Facility (EFSF)

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Definition des Begriffs

Die European Financial Stability Facility (EFSF, deutsch: Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) ist eine im Juni 2010 von den Mitgliedstaaten der Eurozone eingerichtete Zweckgesellschaft zur temporären Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise. Sie wurde als Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise geschaffen, um die finanzielle Stabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet zu sichern. Die EFSF hat ihren Sitz in Luxemburg und ist als Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht organisiert. Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und fungierte von 2010 bis zur Einrichtung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Oktober 2012 als zentraler Krisenbewältigungsmechanismus. Anteilseigner der EFSF sind 17 Euro-Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt der Gründung der Währungsunion angehörten. Lettland, Litauen und Kroatien sind nicht beteiligt, da sie erst nach Einrichtung des permanenten ESM der Eurozone beitraten.

Aufgaben

Die zentrale Aufgabe der EFSF bestand darin, finanzielle Hilfsprogramme für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Euro-Mitgliedstaaten bereitzustellen und damit die Finanzstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgte durch die Emission von Anleihen und anderen Schuldtiteln an den Kapitalmärkten, die durch Garantien der Euro-Mitgliedstaaten abgesichert waren. Die Vergabe der Kredite war an strikte wirtschaftspolitische Auflagen gebunden, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) entwickelt wurden.

Konkret stellte die EFSF finanzielle Unterstützung für drei Länder bereit:

  • Irland: EFSF-Programm von Dezember 2010 bis Dezember 2013, ausgezahltes Volumen von 17,7 Milliarden Euro
  • Portugal: EFSF-Programm von Mai 2011 bis Mai 2014, ausgezahltes Volumen von 26 Milliarden Euro
  • Griechenland: EFSF-Programm von März 2012 bis Juni 2015 (zweites Hilfsprogramm), ausgezahltes Volumen von 141,8 Milliarden Euro

Die Mittel wurden für Budgetfinanzierung, Bankenrekapitalisierung und Schuldenumstrukturierung eingesetzt, darunter die Unterstützung der privaten Schuldenschnitte für Griechenland im März 2012.

Zuständigkeiten

Obwohl die EFSF seit Oktober 2012 keine neuen Hilfsprogramme mehr vergibt, da diese Aufgabe vollständig vom permanenten ESM übernommen wurde, bleibt sie weiterhin operativ. Zu ihren verbleibenden Zuständigkeiten gehören:

  • Entgegennahme von Kreditrückzahlungen der Programmländer Irland, Portugal und Griechenland
  • Zins- und Tilgungszahlungen an die Inhaber von EFSF-Anleihen
  • Refinanzierung ausstehender EFSF-Anleihen, da die Laufzeiten der vergebenen Kredite länger sind als die Laufzeiten der emittierten Anleihen

Die EFSF verfügt über eine eigene Governance-Struktur mit Hauptversammlung der Anteilseigner, Board of Directors, einem CEO (seit Dezember 2022 Pierre Gramegna) und einem Audit Committee. Das Board of Directors besteht aus je einem Vertreter der 17 Anteilseignerstaaten, in der Regel den stellvertretenden Finanzministern. Die Europäische Kommission und die EZB können als Beobachter teilnehmen.

Die EFSF arbeitet eng mit dem ESM zusammen, beide Institutionen teilen sich dieselben Mitarbeiter und Büros in Luxemburg. Die Überwachung der langfristigen Kreditrückzahlung erfolgt im Rahmen des ESM Early Warning Systems.

Relevanz

Die EFSF spielte eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung der Eurozone während der akuten Phase der Staatsschuldenkrise zwischen 2010 und 2012. Mit einem Gesamtvolumen von über 185 Milliarden Euro an ausgezahlten Krediten trug sie maßgeblich dazu bei, den Zusammenbruch mehrerer Volkswirtschaften zu verhindern und die Integrität der Währungsunion zu bewahren.

Die EFSF war Teil des temporären Euro-Rettungsschirms, der neben ihr auch den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) umfasste. Sie stellte den größten Teil der finanziellen Unterstützung während der Krise bereit und entwickelte sich zu einem Vorbild für den permanenten ESM, der am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufnahm.

Mit ausstehenden Krediten von über 190 Milliarden Euro an Griechenland (gemeinsam mit dem ESM) bleibt die EFSF bis weit in die Zukunft ein wichtiger Gläubiger. Die Kreditrückzahlungen erstrecken sich teilweise bis zum Jahr 2070. Die durch günstige Zinssätze und lange Laufzeiten gewährten Kreditkonditionen haben den Programmländern erhebliche Haushaltseinsparungen ermöglicht.

Besonderheiten

  • Temporärer Charakter: Die EFSF wurde ausdrücklich als befristete Krisenmaßnahme konzipiert und durch den permanenten ESM abgelöst. Sie vergibt seit Oktober 2012 keine neuen Hilfsprogramme mehr.
  • Finanzierungsmodell: Im Gegensatz zu klassischen internationalen Finanzinstitutionen verfügt die EFSF nicht über eigenes Kapital, sondern finanziert sich ausschließlich über Kapitalmarktanleihen, die durch Garantien der Euro-Mitgliedstaaten besichert sind. Das maximale Garantievolumen betrug ursprünglich 780 Milliarden Euro.
  • Konditionalität: Alle Hilfsprogramme waren an umfassende wirtschaftspolitische Reformauflagen gekoppelt, die fiskalische Konsolidierung, Strukturreformen und Bankenrekapitalisierung umfassten.
  • Zusammenarbeit mit IWF: Die EFSF-Programme wurden in enger Kooperation mit dem Internationalen Währungsfonds durchgeführt, der zusätzliche Finanzmittel bereitstellte und an der Programmüberwachung beteiligt war.
  • Langfristige Verpflichtungen: Trotz ihrer temporären Natur bleibt die EFSF noch Jahrzehnte operativ, um die langfristigen Kreditverpflichtungen zu verwalten. Die Rückzahlungen der griechischen Kredite sind teilweise bis 2070 gestreckt.
  • Schuldenerleichterungen: Die EFSF war aktiv an mehreren Schuldenerleichterungsmaßnahmen beteiligt, darunter Laufzeitverlängerungen, Zinssatzreduzierungen und Stundungen, insbesondere zugunsten Griechenlands.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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