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Account Servicing Payment Service Provider (ASPSP)

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Definition des Begriffs

ASPSP steht für Account Servicing Payment Service Provider, auf Deutsch kontoführender Zahlungsdienstleister. Der Begriff bezeichnet einen Zahlungsdienstleister, der für einen Zahler ein Zahlungskonto führt und dessen Ausführung von Zahlungsvorgängen ermöglicht. ASPSP sind im europäischen Zahlungsverkehr vor allem durch die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und die darauf aufbauenden technischen Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation geprägt. Der Begriff beschreibt kein einzelnes Verfahren, sondern eine regulatorische Rolle innerhalb des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts. Die Einordnung knüpft an die Kontoführung an, nicht an die Nutzung eines bestimmten technischen Systems. Deshalb kann ein Institut je nach Geschäftsmodell zugleich ASPSP und Anbieter anderer regulierter Zahlungsdienste sein.

 

Vorkommen und Verwendung

ASPSP kommen bei Zahlungskonten vor, die online zugänglich sind. Typische Beispiele sind Banken, Sparkassen, E-Geld-Institute oder Zahlungsinstitute, sofern sie Zahlungskonten für Kunden führen. Die Rolle wird relevant, wenn dritte Zahlungsdienstleister auf Kontoinformationen zugreifen oder Zahlungen auslösen. Dazu zählen Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste.

Kernbereiche sind:

  1. Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu Zahlungskonten
  2. Prüfung der Kundenauthentifizierung
  3. Kommunikation mit regulierten Drittanbietern
  4. Schutz sensibler Zahlungsdaten
  5. Behandlung von Störungen, Ablehnungen und Verfügbarkeitsfragen

 

Relevanz

ASPSP sind zentral für Open Banking im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie müssen den Zugang zu Zahlungskonten ermöglichen, wenn der Kunde zustimmt und der Drittanbieter zugelassen ist. Gleichzeitig tragen sie Verantwortung für Sicherheit, Datenschutz, Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Ausführung von Zahlungsvorgängen. Für Institute entstehen daraus technische, organisatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Dazu gehören Schnittstellen, Notfallmechanismen, Überwachung der Zugriffe und Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Die Rolle ist eng mit starker Kundenauthentifizierung, API-Schnittstellen und dem Risikomanagement im Zahlungsverkehr verbunden.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Kontoführender Zahlungsdienstleister, deutsche Entsprechung von ASPSP
  • TPP, Third Party Provider, übergeordneter Begriff für regulierte Drittanbieter
  • PISP, Payment Initiation Service Provider, Anbieter von Zahlungsauslösediensten
  • AISP, Account Information Service Provider, Anbieter von Kontoinformationsdiensten
  • SCA, Strong Customer Authentication, starke Kundenauthentifizierung mit mindestens zwei Faktoren

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in der PSD2, in nationalen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzen und in den technischen Regulierungsstandards zu Authentifizierung und Kommunikation. Für Deutschland ist dabei insbesondere das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz relevant. Zuständige Aufsichtsbehörden überwachen Zulassung, Registrierung, Sicherheitsanforderungen und Beschwerdeprozesse. Im praktischen Betrieb wirken ASPSP, Drittanbieter, Kunden und technische Dienstleister zusammen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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