Die europäische Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die sog. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), setzt den ersten Meilenstein des europäischen Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Sustainable Finance) in unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht um.
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