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Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

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Definition des Begriffs

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation, deutsch Offenlegungsverordnung, ist die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Sie gilt seit dem 10. März 2021 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Der Rechtsakt verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, Nachhaltigkeitsrisiken, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten transparent darzustellen. Ziel ist eine vergleichbare Information für Anleger und eine bessere Einbindung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in Anlageentscheidungen. Ein Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das den Wert einer Investition wesentlich negativ beeinflussen kann. Die Offenlegung erfolgt vor Vertragsabschluss, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten.

 

Einordnung der Relevanz

Die SFDR ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und steht in engem Zusammenhang mit der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive und den Vorgaben zu MiFID II. Sie schafft keine Produktzulassung und kein Nachhaltigkeitssiegel. Stattdessen regelt sie, wie nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Unternehmens-, Beratungs- und Produktebene offengelegt werden. Betroffen sind vor allem Fonds, Portfoliomanagement, Versicherungsanlageprodukte und bestimmte Altersvorsorgeprodukte. Damit soll Greenwashing begrenzt werden, ohne die wirtschaftliche Eignung eines Produkts abschließend zu bewerten.

 

Betroffene

Zu den verpflichteten Akteuren zählen insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften, AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Wertpapierfirmen mit Portfolioverwaltung, Versicherungsunternehmen mit Versicherungsanlageprodukten, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Hersteller von Altersvorsorgeprodukten sowie Finanzberater. Kleinere Finanzberater können von einzelnen Anforderungen ausgenommen sein, bleiben aber von nationalen Wohlverhaltenspflichten und allgemeinen Transparenzanforderungen berührt.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Unternehmensbezogene Offenlegung: Finanzmarktteilnehmer beschreiben ihre Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und veröffentlichen, ob sie wichtigste nachteilige Auswirkungen, sogenannte Principal Adverse Impacts, berücksichtigen.
  2. Produktbezogene Offenlegung: Für Finanzprodukte werden vorvertragliche Informationen, Internetangaben und regelmäßige Berichte verlangt, besonders bei Produkten mit ökologischen oder sozialen Merkmalen nach Artikel 8 und bei nachhaltigen Investitionszielen nach Artikel 9.
  3. Beratungsbezogene Offenlegung: Finanzberater erklären, wie Nachhaltigkeitsrisiken in Beratung und Vergütungspolitik einfließen.

 

Weitere Informationen

Die Detailanforderungen werden durch technische Regulierungsstandards konkretisiert, die einheitliche Vorlagen und Indikatoren vorgeben. Sie gelten seit dem 1. Januar 2023 über eine delegierte Verordnung. Aufsicht und Durchsetzung liegen bei den zuständigen nationalen Behörden. Im europäischen Rahmen wirken die Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA an Auslegung, Standards und Aufsichtskonvergenz mit. Laufende Überprüfungen betreffen unter anderem Produktkategorien, die Verständlichkeit der Offenlegungen und die Kohärenz mit Taxonomie- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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