Definition des Begriffs
WM steht für Wertpapier-Mitteilungen. Der Begriff hat im deutschen Finanzmarkt zwei eng verbundene Bedeutungen. Erstens bezeichnet er ein Veröffentlichungs- und Informationssystem für wertpapierspezifische Daten, das im Depotgeschäft und bei der Verwaltung von Wertpapieren genutzt wird. Zweitens wird WM für die Fachzeitschrift WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht verwendet, insbesondere für den Teil WM IV. Die WM Gruppe stellt seit 1947 Finanzinformationen bereit. Die juristische Fachzeitschrift WM IV erscheint seit 1949 wöchentlich und enthält Beiträge, Gerichtsentscheidungen, Rechtsprechungsübersichten und Dokumentationen zum Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht. WM ist damit kein Rechtsakt und keine Behörde, sondern ein etablierter Informations- und Veröffentlichungsbegriff der Finanzmarktinfrastruktur.
Vorkommen und Verwendung
WM wird von Banken, Depotbanken, Verwahrstellen, Emittenten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Börsen, Datenanbietern und Rechtsabteilungen verwendet. Die Nutzung betrifft operative Wertpapierabwicklung, Datenpflege, Compliance, steuerliche Prozesse und juristische Recherche.
Typische Verwendungsbereiche sind:
Relevanz
Die Wertpapier-Mitteilungen sind relevant, weil Finanzmarktprozesse auf einheitliche, verlässliche und zeitnahe Wertpapierinformationen angewiesen sind. Stammdaten und Ereignisdaten beeinflussen Handel, Verwahrung, Abwicklung, Kundeninformation, Besteuerung, Meldewesen und interne Kontrollen. Unzutreffende Daten können Fehlbuchungen, verspätete Kapitalmaßnahmen, falsche Steuerbehandlungen oder unvollständige Anlegerinformationen verursachen. Die juristische WM ergänzt diese operative Funktion durch die Aufbereitung von Rechtsprechung und Fachbeiträgen. Dadurch unterstützt der Begriff WM sowohl die praktische Wertpapierverwaltung als auch die rechtliche Beobachtung des Finanzmarkts.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Regulatorisch berührt WM insbesondere Depotgeschäft, Wertpapierabwicklung, Marktinfrastruktur, steuerliche Datenprozesse und Organisationspflichten beaufsichtigter Institute. Relevante Bezugspunkte sind Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, interne Kontrollsysteme, Datenqualitätsanforderungen und die laufende Beobachtung von Rechtsprechung. Bei der Auslegung ist zu unterscheiden, ob WM als Daten- und Veröffentlichungsmedium oder als juristische Fachzeitschrift gemeint ist.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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