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Wertpapier-Mitteilungen (WM)

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Definition des Begriffs

WM steht für Wertpapier-Mitteilungen. Der Begriff hat im deutschen Finanzmarkt zwei eng verbundene Bedeutungen. Erstens bezeichnet er ein Veröffentlichungs- und Informationssystem für wertpapierspezifische Daten, das im Depotgeschäft und bei der Verwaltung von Wertpapieren genutzt wird. Zweitens wird WM für die Fachzeitschrift WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht verwendet, insbesondere für den Teil WM IV. Die WM Gruppe stellt seit 1947 Finanzinformationen bereit. Die juristische Fachzeitschrift WM IV erscheint seit 1949 wöchentlich und enthält Beiträge, Gerichtsentscheidungen, Rechtsprechungsübersichten und Dokumentationen zum Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht. WM ist damit kein Rechtsakt und keine Behörde, sondern ein etablierter Informations- und Veröffentlichungsbegriff der Finanzmarktinfrastruktur.

 

Vorkommen und Verwendung

WM wird von Banken, Depotbanken, Verwahrstellen, Emittenten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Börsen, Datenanbietern und Rechtsabteilungen verwendet. Die Nutzung betrifft operative Wertpapierabwicklung, Datenpflege, Compliance, steuerliche Prozesse und juristische Recherche.

Typische Verwendungsbereiche sind:

  1. Wertpapierstammdaten, etwa Kennnummern, Emittentenangaben, Gattungsdaten und Klassifizierungen.
  2. Kapitalmaßnahmen, etwa Dividenden, Zinszahlungen, Kündigungen, Verlosungen, Umtauschangebote und Hauptversammlungstermine.
  3. Depotverwaltung, insbesondere Informationen, die für offene Depots und die laufende Bestandsverwaltung benötigt werden.
  4. Rechtsprechung und Fachliteratur, vor allem Entscheidungen und Beiträge zum Bank-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht.

 

Relevanz

Die Wertpapier-Mitteilungen sind relevant, weil Finanzmarktprozesse auf einheitliche, verlässliche und zeitnahe Wertpapierinformationen angewiesen sind. Stammdaten und Ereignisdaten beeinflussen Handel, Verwahrung, Abwicklung, Kundeninformation, Besteuerung, Meldewesen und interne Kontrollen. Unzutreffende Daten können Fehlbuchungen, verspätete Kapitalmaßnahmen, falsche Steuerbehandlungen oder unvollständige Anlegerinformationen verursachen. Die juristische WM ergänzt diese operative Funktion durch die Aufbereitung von Rechtsprechung und Fachbeiträgen. Dadurch unterstützt der Begriff WM sowohl die praktische Wertpapierverwaltung als auch die rechtliche Beobachtung des Finanzmarkts.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • WM Datenservice, Anbieter strukturierter Finanz- und Wertpapierdaten.
  • WM IV, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht.
  • ISIN, internationale Kennnummer zur eindeutigen Identifikation von Finanzinstrumenten.
  • WKN, deutsche Wertpapierkennnummer zur Identifikation von Wertpapieren.
  • Kapitalmaßnahme, Ereignis mit Auswirkungen auf Rechte, Zahlungen oder Bestände von Anlegern.

 

Weitere Informationen

Regulatorisch berührt WM insbesondere Depotgeschäft, Wertpapierabwicklung, Marktinfrastruktur, steuerliche Datenprozesse und Organisationspflichten beaufsichtigter Institute. Relevante Bezugspunkte sind Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, interne Kontrollsysteme, Datenqualitätsanforderungen und die laufende Beobachtung von Rechtsprechung. Bei der Auslegung ist zu unterscheiden, ob WM als Daten- und Veröffentlichungsmedium oder als juristische Fachzeitschrift gemeint ist.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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