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Suspicious Transaction and Order Reports (STORs)

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Definition des Begriffs

STORs, ausgeschrieben Suspicious Transaction and Order Reports, sind Verdachtsmeldungen über verdächtige Geschäfte und Aufträge im Kapitalmarkt. Der Begriff bezeichnet ein Meldeverfahren zur Aufdeckung von Insidergeschäften, Marktmanipulation und versuchtem Marktmissbrauch. Rechtlich beruht es auf Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch, kurz MAR, sowie auf konkretisierenden technischen Regulierungsstandards. Die MAR gilt seit dem 3. Juli 2016. Eine STOR-Meldung wird an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde übermittelt, in Deutschland an die BaFin.

 

Vorkommen und Verwendung

Das Verfahren betrifft vor allem Marktbetreiber, Wertpapierfirmen, Betreiber von Handelsplätzen sowie Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen. Es erfasst Finanzinstrumente, Aufträge und Transaktionen, die in den Anwendungsbereich der Marktmissbrauchsverordnung fallen.

Zentrale Prüffelder sind:

  1. auffällige Kursbewegungen oder ungewöhnliche Ordermuster,
  2. Hinweise auf die Nutzung von Insiderinformationen,
  3. Anzeichen für Marktmanipulation, etwa durch falsche oder irreführende Signale,
  4. wiederholte Stornierungen, ungewöhnliche Handelsvolumina oder koordinierte Handelsaktivitäten.

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, sobald ein begründeter Verdacht besteht. Die Pflicht umfasst nicht nur ausgeführte Geschäfte, sondern auch nicht ausgeführte Orders, wenn deren Merkmale einen Verdacht begründen. Der Verdacht muss nachvollziehbar beschrieben und durch verfügbare Daten, Zeitpunkte und beteiligte Instrumente ergänzt werden. Interne Kontrollen, Überwachungssysteme und dokumentierte Eskalationswege unterstützen die Erkennung.

 

Relevanz

STORs sind ein wichtiges Instrument der Marktaufsicht. Sie liefern Aufsichtsbehörden strukturierte Hinweise auf mögliche Verstöße und können Ermittlungen, Auskunftsersuchen oder weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen auslösen. Für verpflichtete Unternehmen hat das Verfahren direkte Auswirkungen auf Compliance, Handelsüberwachung und Dokumentation. Eine fehlende, verspätete oder unvollständige Meldung kann aufsichtsrechtliche Folgen haben. STORs stehen in engem Zusammenhang mit Insiderlisten, Ad-hoc-Publizität, Marktsondierungen und internen Kontrollsystemen zur Prävention von Marktmissbrauch.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Verdachtsmeldung nach MAR: deutsche Bezeichnung für die Meldung verdächtiger Aufträge oder Geschäfte.
  • Marktmissbrauch: Oberbegriff für Insidergeschäfte, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation.
  • Handelsüberwachung: laufende Kontrolle von Orders und Transaktionen anhand definierter Auffälligkeiten.
  • MiCAR Verdachtsmeldung: vergleichbares Meldekonzept für bestimmte Kryptowerte.

 

Weitere Informationen

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind Artikel 16 MAR, die Durchführungsverordnung (EU) 2016/957 zum Meldeformat sowie ergänzende technische Standards und behördliche Meldewege. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden, die STORs auswerten, weiterleiten und für die Marktmissbrauchsaufsicht nutzen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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