Definition des Begriffs
Die Wirtschaftsprüferkammer, abgekürzt WPK, ist die bundesweite Berufskammer der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer sowie der entsprechenden Berufsgesellschaften in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung mit hoheitlicher Wirkung wahr. Die WPK konstituierte sich 1961 in Wiesbaden. Ihre Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Rechtsgrundlage ist die Wirtschaftsprüferordnung, insbesondere § 4 WPO. Die Kammer ist in das deutsche System der Abschlussprüferaufsicht eingebunden und steht, soweit keine Sonderzuständigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle besteht, unter staatlicher Rechtsaufsicht.
Aufgaben
Die WPK organisiert zentrale berufsrechtliche Funktionen für den wirtschaftsprüfenden Berufsstand. Dazu gehören vor allem:
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der WPK erstreckt sich auf alle Pflichtmitglieder. Dazu zählen natürliche Personen mit Bestellung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften. Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse besteht eine abgestufte Aufsicht: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle übernimmt dort wesentliche Inspektions- und Aufsichtsbefugnisse, während die WPK weiterhin Register-, Berufsstands- und Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt.
Relevanz
Die WPK ist für die Funktionsfähigkeit des deutschen Prüfungsmarkts bedeutsam. Sie verbindet Berufsorganisation, Berufszugang, Registerführung und Berufsaufsicht. Damit beeinflusst sie die Qualität gesetzlicher Abschlussprüfungen, die Verlässlichkeit von Finanzberichten und das Vertrauen in geprüfte Unternehmensinformationen. Ihre Tätigkeit steht im Zusammenhang mit dem Handelsrecht, dem Berufsrecht der Abschlussprüfer sowie europäischen Vorgaben zur Abschlussprüfung.
Besonderheiten
Die WPK ist keine klassische Ministerialbehörde, sondern eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft mit Pflichtmitgliedschaft. Sie finanziert sich im Wesentlichen über Beiträge und Gebühren. Ihr Status verbindet berufsständische Mitwirkung mit hoheitlichen Befugnissen. Eine Besonderheit ist die geteilte Aufsichtsstruktur mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle, die insbesondere bei Prüfungen von kapitalmarktrelevanten Unternehmen eine eigenständige Rolle einnimmt.
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