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Wertpapierkennnummer (WPK)

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Definition des Begriffs

Die Wirtschaftsprüferkammer, abgekürzt WPK, ist die bundesweite Berufskammer der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer sowie der entsprechenden Berufsgesellschaften in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung mit hoheitlicher Wirkung wahr. Die WPK konstituierte sich 1961 in Wiesbaden. Ihre Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Rechtsgrundlage ist die Wirtschaftsprüferordnung, insbesondere § 4 WPO. Die Kammer ist in das deutsche System der Abschlussprüferaufsicht eingebunden und steht, soweit keine Sonderzuständigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle besteht, unter staatlicher Rechtsaufsicht.

 

Aufgaben

Die WPK organisiert zentrale berufsrechtliche Funktionen für den wirtschaftsprüfenden Berufsstand. Dazu gehören vor allem:

  • Führung des Berufsregisters für Berufsangehörige und Berufsgesellschaften
  • Bestellung und Anerkennung von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Prüfungsgesellschaften
  • Durchführung und Organisation berufsbezogener Prüfungen und Eignungsprüfungen
  • Erlass und Weiterentwicklung berufsrechtlicher Satzungen
  • Überwachung der Berufspflichten, einschließlich Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit und Qualitätssicherung
  • Durchführung von Qualitätskontrollen außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit der WPK erstreckt sich auf alle Pflichtmitglieder. Dazu zählen natürliche Personen mit Bestellung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften. Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse besteht eine abgestufte Aufsicht: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle übernimmt dort wesentliche Inspektions- und Aufsichtsbefugnisse, während die WPK weiterhin Register-, Berufsstands- und Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt.

 

Relevanz

Die WPK ist für die Funktionsfähigkeit des deutschen Prüfungsmarkts bedeutsam. Sie verbindet Berufsorganisation, Berufszugang, Registerführung und Berufsaufsicht. Damit beeinflusst sie die Qualität gesetzlicher Abschlussprüfungen, die Verlässlichkeit von Finanzberichten und das Vertrauen in geprüfte Unternehmensinformationen. Ihre Tätigkeit steht im Zusammenhang mit dem Handelsrecht, dem Berufsrecht der Abschlussprüfer sowie europäischen Vorgaben zur Abschlussprüfung.

 

Besonderheiten

Die WPK ist keine klassische Ministerialbehörde, sondern eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft mit Pflichtmitgliedschaft. Sie finanziert sich im Wesentlichen über Beiträge und Gebühren. Ihr Status verbindet berufsständische Mitwirkung mit hoheitlichen Befugnissen. Eine Besonderheit ist die geteilte Aufsichtsstruktur mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle, die insbesondere bei Prüfungen von kapitalmarktrelevanten Unternehmen eine eigenständige Rolle einnimmt.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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