Definition des Begriffs
Die Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) ist die EU-Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014. Sie bildet gemeinsam mit der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) den Kern des europäischen Rechtsrahmens für Finanzmärkte. MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen, den Anlegerschutz zu verbessern und einheitliche Standards für den Handel mit Finanzinstrumenten zu schaffen. Im März 2024 trat eine umfassende Reform in Kraft, die oft als MiFIR II oder MiFIR-Review bezeichnet wird und substanzielle Änderungen bei Transparenzpflichten, Marktdaten und Marktstrukturregeln mit sich bringt.
Betroffene
MiFIR richtet sich an alle Marktteilnehmer, die am Handel mit Finanzinstrumenten beteiligt sind. Dazu gehören:
Anforderungen und Pflichten
MiFIR verpflichtet Marktteilnehmer zu umfangreichen Transparenz- und Meldepflichten:
Mit dem MiFIR-Review ab 2024 wurden zahlreiche Anforderungen verschärft, unter anderem neue Meldetableaus ab Juni 2026, erweiterte Pflichten für systematische Internalisierer und die Einführung eines EU-weiten Consolidated Tape für Aktien und Anleihen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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