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Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR)

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Definition des Begriffs

Die Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) ist die EU-Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014. Sie bildet gemeinsam mit der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) den Kern des europäischen Rechtsrahmens für Finanzmärkte. MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen, den Anlegerschutz zu verbessern und einheitliche Standards für den Handel mit Finanzinstrumenten zu schaffen. Im März 2024 trat eine umfassende Reform in Kraft, die oft als MiFIR II oder MiFIR-Review bezeichnet wird und substanzielle Änderungen bei Transparenzpflichten, Marktdaten und Marktstrukturregeln mit sich bringt.

 

Betroffene

MiFIR richtet sich an alle Marktteilnehmer, die am Handel mit Finanzinstrumenten beteiligt sind. Dazu gehören:

  • Handelsplätze wie geregelte Märkte, multilaterale Handelssysteme (MTF) und organisierte Handelssysteme (OTF)
  • Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Wertpapierdienstleistungen erbringen
  • Systematische Internalisierer (SI), die Kundenaufträge außerhalb von Handelsplätzen auf eigene Rechnung ausführen
  • Datenbereitstellungsdienste, insbesondere nach der Reform auch sogenannte Designated Publishing Entities (DPE)
  • Nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin in Deutschland sowie die europäische Wertpapieraufsicht ESMA

 

Anforderungen und Pflichten

MiFIR verpflichtet Marktteilnehmer zu umfangreichen Transparenz- und Meldepflichten:

  • Vorhandelstransparenz: Veröffentlichung aktueller Kauf- und Verkaufspreise sowie Handelsvolumina vor Geschäftsabschluss für liquide Finanzinstrumente
  • Nachhandelstransparenz: Veröffentlichung von Preis, Volumen und Zeitpunkt ausgeführter Geschäfte zeitnah nach Abschluss
  • Transaktionsmeldepflicht: Übermittlung detaillierter Informationen zu allen Geschäften an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 26 MiFIR
  • Referenzdatenbereitstellung: Bereitstellung standardisierter Marktdaten zu angemessenen Kosten
  • Handelsverpflichtungen: Bestimmte Derivate müssen auf regulierten Plattformen gehandelt werden
  • Positionslimits: Begrenzung von Positionen in Warenderivaten zur Verhinderung von Marktmissbrauch

Mit dem MiFIR-Review ab 2024 wurden zahlreiche Anforderungen verschärft, unter anderem neue Meldetableaus ab Juni 2026, erweiterte Pflichten für systematische Internalisierer und die Einführung eines EU-weiten Consolidated Tape für Aktien und Anleihen.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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