Definition des Begriffs
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., kurz BVR, ist der Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Er entstand 1972 in Bonn und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert. Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit sind das Vereinsrecht und die Verbandssatzung. Der BVR bündelt die gemeinsamen Interessen der Volksbanken, Raiffeisenbanken und weiterer genossenschaftlicher Institute. Er ist in die genossenschaftliche FinanzGruppe eingebettet, die dezentral aus rechtlich selbstständigen Banken und Verbundunternehmen besteht.
Aufgaben
Der BVR übernimmt zentrale Koordinierungs-, Interessenvertretungs- und Unterstützungsfunktionen für seine Mitglieder. Zu den Kernaufgaben gehören:
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten des BVR betreffen insbesondere Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken, genossenschaftliche Sonderinstitute, die genossenschaftliche Zentralbank, Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe und genossenschaftliche Prüfungsverbände. Der Verband übt keine staatliche Bankenaufsicht aus. Seine Rolle liegt in der Verbandskoordination, der fachlichen Unterstützung und der institutionellen Sicherung innerhalb des genossenschaftlichen Bankensektors.
Relevanz
Der BVR ist für die deutsche Finanzmarktstruktur relevant, weil er eine große dezentral organisierte Bankengruppe bündelt. Seine Positionen fließen in bankpolitische und regulatorische Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene ein. Über seine Verbindungsarbeit in Berlin und Brüssel begleitet der Verband Gesetzgebungs- und Regulierungsprozesse. Auf europäischer Ebene ist er in Verbänden der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft und der Kreditwirtschaft insgesamt eingebunden.
Besonderheiten
Kennzeichnend ist die Verbindung von Verbandsfunktion und Sicherungsstruktur. Die BVR-Sicherungseinrichtung dient dem Institutsschutz, also der Abwendung oder Behebung wirtschaftlicher Schwierigkeiten angeschlossener Banken. Daneben besteht die BVR Institutssicherung GmbH als gesetzlich anerkanntes Einlagensicherungssystem. Die genossenschaftliche FinanzGruppe bleibt dabei kein Konzern, sondern beruht auf Selbstständigkeit, Subsidiarität und gemeinsamer Verbundverantwortung der Mitglieder.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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