Definition des Begriffs
Das Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG) ist das deutsche Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität. Es wurde am 28. November 2012 verkündet (BGBl. I S. 2369) und trat kurz darauf in Kraft. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die makroprudenzielle Überwachung des deutschen Finanzsystems. Es weist der Deutschen Bundesbank Aufgaben zur Wahrung der Finanzstabilität zu und bildet die Grundlage für den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), der Anfang 2013 seine Arbeit aufnahm. Das FinStabG ist eine zentrale Lehre aus der globalen Finanzkrise 2007/08 und zielt darauf ab, systemische Risiken zu identifizieren, zu überwachen und ihnen präventiv entgegenzuwirken.
Einordnung der Relevanz
Das FinStabG ist ein zentrales Element der deutschen Finanzmarktarchitektur im Bereich der makroprudenziellen Aufsicht. Es ergänzt die mikroprudenzielle Aufsicht, die sich auf einzelne Finanzinstitute konzentriert, um eine ganzheitliche Perspektive auf das gesamte Finanzsystem. Das Gesetz bildet die Schnittstelle zwischen nationaler und europäischer makroprudenzieller Überwachung, insbesondere zum Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Das FinStabG steht im Zusammenhang mit internationalen Regelwerken wie Basel III, der Capital Requirements Directive (CRD) sowie nationalen Vorgaben wie den MaRisk.
Betroffene
Das FinStabG betrifft vor allem:
Anforderungen und Pflichten
1. Wahrung der Finanzstabilität (§ 1 FinStabG)
2. Ausschuss für Finanzstabilität (§ 2 FinStabG)
3. Warnungen und Empfehlungen (§ 3 FinStabG)
4. Europäische Zusammenarbeit (§ 4 FinStabG)
5. Makroprudenzielle Instrumente
Weitere Informationen
Das FinStabG wurde mehrfach angepasst, um neue makroprudenzielle Instrumente zu integrieren. Eine zentrale Erweiterung erfolgte 2015 durch die Schaffung zusätzlicher Instrumente für den Wohnimmobilienmarkt, nachdem der AFS entsprechende Empfehlungen ausgesprochen hatte. Das Gesetz verknüpft nationale Finanzstabilität mit europäischen Vorgaben und ermöglicht eine präventive Krisenvorsorge.
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