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European Insurance and Occupational Pensions Committee (EIOPC)

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Definition des Begriffs

EIOPC steht für European Insurance and Occupational Pensions Committee, auf Deutsch Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Der Ausschuss wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 eingerichtet. Er unterstützt und berät die Europäische Kommission in Fragen des Versicherungswesens, der Rückversicherung und der betrieblichen Altersversorgung. Zugleich kann er bei Durchführungsmaßnahmen im Rahmen des EU-Rechts mitwirken. Damit gehört der EIOPC zu den Ausschussstrukturen, die Fachwissen der Mitgliedstaaten in die Ausgestaltung europäischer Finanzmarktregulierung einbinden.

 

Vorkommen und Verwendung

Der Begriff EIOPC wird vor allem im Zusammenhang mit EU-Versicherungsregulierung, Solvency II, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Komitologieverfahren verwendet. Der Ausschuss wird von der Europäischen Kommission geführt. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen; Beobachter und Sachverständige können je nach Thema eingebunden werden. Seine Arbeit betrifft insbesondere:

  • politische und regulatorische Fragen im Versicherungs- und Rückversicherungssektor,
  • Vorgaben zur betrieblichen Altersversorgung,
  • Durchführungsmaßnahmen zu unionsrechtlichen Regelwerken,
  • Abstimmung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten bei sektorspezifischen Fachfragen.

In der Solvency-II-Systematik wird auf den EIOPC als Ausschuss verwiesen, der die Kommission nach den einschlägigen Ausschussverfahren unterstützt.

 

Relevanz

Der EIOPC ist relevant, weil Versicherungs- und Pensionsregulierung stark europäisch geprägt sind. Viele Detailfragen entstehen nicht nur im Gesetzgebungsverfahren, sondern auch bei der späteren Durchführung und Anpassung technischer Vorgaben. Der Ausschuss trägt dazu bei, nationale Verwaltungserfahrung und politische Einschätzungen in diese Prozesse einzubringen. Für Versicherungsunternehmen, Rückversicherer, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Aufsichtsbehörden ist seine Arbeit mittelbar bedeutsam, wenn Durchführungsmaßnahmen oder regulatorische Anpassungen vorbereitet werden. Der EIOPC ist jedoch keine Aufsichtsbehörde und trifft keine Einzelfallentscheidungen über Unternehmen oder Versorgungseinrichtungen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung: deutsche Bezeichnung.
  • Komitologie: EU-Verfahren zur Unterstützung der Kommission bei Durchführungsmaßnahmen.
  • Solvency II: zentrales EU-Regelwerk für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
  • EIOPA: europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage ist der Kommissionsbeschluss 2004/9/EG zur Einsetzung des EIOPC. Inhaltlich steht der Ausschuss im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt für Versicherungsdienstleistungen, Solvency II, der Regulierung betrieblicher Altersversorgung und dem europäischen Finanzaufsichtsrahmen. Die technische Aufsichtsexpertise liegt heute vor allem bei EIOPA, während der EIOPC die Kommission im Ausschussverfahren unterstützt.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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