Definition des Begriffs
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. ist der Spitzenverband der privaten Banken in Deutschland. Der Verband wurde 1951 in Köln gegründet und hat seit 1999 seinen Sitz in Berlin. Er ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert und bündelt die Positionen privater Kreditinstitute, regionaler Bankenverbände und verbundener Einrichtungen. Eine englische Übersetzung ist Association of German Banks.
Vorkommen und Verwendung
Der BdB tritt in bankaufsichtlichen, wirtschaftspolitischen und verbraucherbezogenen Zusammenhängen auf. Er wirkt nicht als Aufsichtsbehörde und erlässt keine verbindlichen Normen. Seine Arbeit besteht vor allem in der fachlichen Interessenvertretung, in Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und in der Kommunikation bankfachlicher Positionen gegenüber Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und europäischen Institutionen.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Der BdB ist für die private Kreditwirtschaft relevant, weil er Positionen seiner Mitglieder bündelt und in nationale sowie europäische Regulierungsprozesse einbringt. Seine Stellungnahmen können die praktische Ausgestaltung von Rechtsakten, Aufsichtserwartungen und technischen Standards begleiten, ohne selbst Rechtswirkung zu erzeugen. Für Mitgliedsinstitute ist der Verband außerdem eine Plattform für fachlichen Austausch zu Marktstandards, Bankprozessen und regulatorischer Umsetzung. Im Kundenschutz ist der Bezug zur Einlagensicherung bedeutsam, weil der freiwillige Fonds ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung wirken kann.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Relevante Bezüge ergeben sich aus dem Kreditwesengesetz, aus europäischen Bankenregelwerken wie CRR, CRD, MiFID II, PSD2 und DORA sowie aus Vorgaben zur Einlagensicherung. In der Praxis steht der BdB im Austausch mit Bundesministerien, Bundestag, Bundesbank, BaFin, europäischen Institutionen und anderen Verbänden. Er veröffentlicht Positionspapiere, Auslegungsbeiträge und Fachinformationen zu Regulierung, Finanzierung, Kapitalmarkt, Zahlungsverkehr und Nachhaltigkeit. Seine Rolle bleibt die eines Verbandes: Er unterstützt Koordination und Meinungsbildung, übernimmt aber keine hoheitliche Aufsicht über Institute.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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