Definition des Begriffs
PIS steht für Payment Initiation Service, deutsch Zahlungsauslösedienst. Der Begriff bezeichnet einen regulierten Zahlungsdienst, bei dem ein zugelassener Drittanbieter im Auftrag des Zahlungsdienstnutzers eine Überweisung von einem online zugänglichen Zahlungskonto auslöst. Das Konto bleibt beim kontoführenden Zahlungsdienstleister, meist einer Bank. PIS beruht auf der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und ist in Deutschland im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verankert. Ziel ist ein sicherer, standardisierter Zugang zu Zahlungskonten über Schnittstellen und eine Alternative zu kartengebundenen oder manuellen Überweisungsverfahren. Der Dienst ersetzt nicht die Kontoführung, sondern ergänzt sie um eine autorisierte technische Auslösung einzelner Zahlungen.
Vorkommen und Verwendung
PIS wird im Onlinehandel, in Zahlungsapps und bei digitalen Rechnungsprozessen eingesetzt. Der Dienst wird durch Zahlungsauslösedienstleister erbracht, die eine Erlaubnis oder Registrierung benötigen. Die Nutzung setzt eine ausdrückliche Zustimmung des Zahlers voraus. Eine dauerhafte Zahlungsvollmacht entsteht dadurch nicht; jeder Auftrag wird gesondert autorisiert. Typische Prüffelder sind:
Relevanz
PIS erweitert den Wettbewerb im Zahlungsverkehr und unterstützt offene Bankdienstleistungen. Für Banken entsteht die Pflicht, berechtigten Drittanbietern einen diskriminierungsfreien technischen Zugang zu Zahlungskonten zu ermöglichen. Für Händler kann PIS eine direkte Konto-zu-Konto-Zahlung ermöglichen. Für Verbraucher ist wesentlich, dass der Zahlungsauslösedienst keine Gelder hält und nur im genehmigten Umfang tätig wird. Aufsichtliche Bedeutung hat PIS vor allem bei IT-Sicherheit, Haftung, Datenschutz und Betrugsprävention. Die klare Rollenverteilung begrenzt operative Risiken und unterstützt nachvollziehbare Haftungszuordnung bei fehlgeschlagenen oder nicht autorisierten Zahlungen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind insbesondere PSD2, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und technische Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation. Zuständige Aufsichtsbehörden prüfen Zulassung, organisatorische Anforderungen, Sicherheitskonzepte und laufende Meldepflichten. PIS ist eng mit Open Banking, API-Schnittstellen und dem europäischen Rahmen für elektronische Zahlungen verbunden. Europäische Leitlinien konkretisieren ergänzend Ausfallmechanismen, Schnittstellentests und Informationspflichten. Die praktische Umsetzung hängt wesentlich von stabilen, dokumentierten API-Prozessen ab.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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