Feedback

Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

MREL steht für Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, auf Deutsch Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten. Sie ist eine institutsbezogene Abwicklungsanforderung, die sicherstellen soll, dass ein Institut im Krisenfall Verluste absorbieren und anschließend rekapitalisiert werden kann. Rechtlich ist MREL in der BRRD und der SRM-Verordnung verankert. Die Festlegung erfolgt durch die zuständige Abwicklungsbehörde, in der Bankenunion insbesondere durch das Single Resolution Board oder nationale Abwicklungsbehörden. MREL unterstützt die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten wie Bail-in und verhindert eine ungeordnete Insolvenz systemrelevanter oder kritischer Institute.

 

Vorkommen und Verwendung

MREL wird im Abwicklungsplanungsprozess für Kreditinstitute, bestimmte Wertpapierfirmen und relevante Gruppen verwendet. Die Anforderung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen von Geschäftsmodell, Risikoprofil, Gruppenstruktur oder Abwicklungsstrategie angepasst. Sie gilt auf Ebene einzelner Institute und auf Gruppenebene, soweit dies für die Abwicklungsplanung erforderlich ist. Kernbereiche sind:

  1. Verlustabsorptionsbetrag auf Basis der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen
  2. Rekapitalisierungsbetrag zur Wiederherstellung der Zulassungs- und Marktfähigkeit nach Abwicklung
  3. Nachrangigkeit und Qualität berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  4. Laufzeit, Kündigungsrechte und vertragliche Anerkennung bei Drittstaaten
  5. Interne MREL für gruppeninterne Verlustweiterleitung

 

Relevanz

MREL ist relevant, weil er die Finanzierungsstruktur eines Instituts unmittelbar beeinflusst. Institute müssen ausreichend Eigenmittel und geeignete Verbindlichkeiten vorhalten, die im Abwicklungsfall herabgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden können. Die Vorgabe wirkt auf Kapitalplanung, Emissionsprogramme, Refinanzierungskosten, Treasury, Recovery Planning und Investor Relations. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, können Ausschüttungsbeschränkungen, aufsichtliche Maßnahmen oder Vorgaben zur Emission zusätzlicher Instrumente folgen. MREL ist eng mit TLAC, Eigenmittelanforderungen, Abwicklungsfähigkeit und dem Abwicklungsplan verbunden.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Bail-in-fähige Verbindlichkeiten: Schuldtitel oder sonstige Verbindlichkeiten, die unter Voraussetzungen zur Verlusttragung herangezogen werden können
  • TLAC: Total Loss Absorbing Capacity, globaler Standard für verlustabsorbierende Kapazität global systemrelevanter Banken
  • Abwicklungsplan: behördlicher Plan zur geordneten Stabilisierung oder Abwicklung eines Instituts
  • Nachrangige Instrumente: Verbindlichkeiten mit niedrigerer Rangstelle in der Insolvenzrangfolge

 

Weitere Informationen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind die Bank Recovery and Resolution Directive, die Single Resolution Mechanism Regulation und nationale Umsetzungsvorschriften. In Deutschland sind insbesondere das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie die Zuständigkeiten der Abwicklungsbehörde relevant. Europäische Vorgaben konkretisieren Berechnung, Berichtswesen, Offenlegung, Fristen und die Behandlung gruppeninterner Instrumente. Die konkrete Höhe von MREL hängt von Kapitalanforderungen, Abwicklungsstrategie, Größe, Geschäftsmodell, Risikoprofil und Systemrelevanz ab. Sie wird institutsbezogen kommuniziert und im Rahmen der laufenden Abwicklungsplanung überwacht.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen