Definition des Begriffs
Das Single Resolution Board (SRB, deutsch: Einheitlicher Abwicklungsausschuss) ist eine EU-Behörde mit Sitz in Brüssel, die am 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnahm. Das SRB bildet gemeinsam mit den nationalen Abwicklungsbehörden den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) und ist für die geordnete Abwicklung ausfallender oder ausfallgefährdeter Banken innerhalb der Europäischen Bankenunion zuständig. Die Behörde ist eine unabhängige EU-Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit und umfasst derzeit die 21 Mitgliedstaaten des Euroraums. Das SRB wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 (SRM-Verordnung) geschaffen und nahm seine volle Abwicklungskompetenz am 1. Januar 2016 auf.
Aufgaben
Die zentralen Aufgaben des SRB umfassen:
Zuständigkeiten
Das SRB ist zuständig für bedeutende Banken unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie für grenzüberschreitend tätige Bankengruppen innerhalb der Bankenunion. Weniger bedeutende Institute unterliegen der Zuständigkeit der nationalen Abwicklungsbehörden, wobei das SRB koordinierend tätig wird. Das SRB arbeitet eng mit der EZB, der Europäischen Kommission, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und den nationalen Behörden zusammen. Wichtige Entscheidungen werden im Plenum unter Beteiligung der nationalen Abwicklungsbehörden getroffen.
Relevanz
Das SRB ist ein zentraler Pfeiler der Europäischen Bankenunion und soll sicherstellen, dass Bankenausfälle nicht zu systemischen Finanzkrisen führen und Steuerzahler nicht für Verluste haften müssen. Die Behörde hat bereits mehrere Abwicklungen durchgeführt, darunter die Banco Popular Español (2017) und Sberbank Europe-Töchter in Kroatien und Slowenien (2022). Die systematische Vorbereitung auf Krisenszenarien erhöht die Stabilität des europäischen Finanzsystems und stärkt das Vertrauen in den Bankensektor.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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