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Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG)

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Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wird das Aufsichtsrecht für Wertpapierdienstleistungsunternehmen verschärft. Darüber hinaus werden insbesondere die Anforderungen an die Anlageberatung zugunsten des Anlegerschutzes erhöht sowie weitgehende Qualifizierungs- und Registrierungspflichten für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte eingeführt. Das Gesetz ist überwiegend am 8. April 2011 in Kraft getreten.

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