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Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG)

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Definition des Begriffs

Das AnsFuG bezeichnet das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Es wurde am 5. April 2011 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt 2011 Teil I Seite 538 verkündet. Es trat überwiegend am 8. April 2011 in Kraft, einzelne Regelungen galten zu späteren Zeitpunkten. Der Rechtsakt änderte insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, das Investmentgesetz sowie mehrere Verordnungen. Ziel war, Schwächen im Kapitalmarkt nach der Finanzmarktkrise zu adressieren, den Schutz privater Anleger zu stärken und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu verbessern.

 

Einordnung der Relevanz

Das AnsFuG gehört zur deutschen Kapitalmarktregulierung und ergänzte bestehende Vorgaben zu Wertpapierdienstleistungen, Markttransparenz und Investmentvermögen. Es stand im Zusammenhang mit europäischen Wohlverhaltenspflichten aus MiFID und nationalen Aufsichtsregeln. Besonders relevant war es für Anlageberatung, Produktinformation, Stimmrechtsmitteilungen und offene Immobilienfonds. Der Rechtsakt verband damit Verbraucherschutz, Aufsichtsdurchsetzung und Marktintegrität. Er setzte nicht nur auf zusätzliche Informationen für Anleger, sondern auch auf organisatorische Pflichten der Institute und auf erweiterte Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht.

 

Betroffene

Betroffen waren vor allem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften beziehungsweise Investmentgesellschaften sowie Emittenten und Inhaber bedeutender Beteiligungspositionen. Für Privatkunden wirkte das Gesetz mittelbar, weil Beratungsqualität, Informationsgrundlagen und Beschwerdeerfassung verbessert werden sollten.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Anlageberatung und Vertrieb

    • Einführung standardisierter Produktinformationsblätter für bestimmte Anlageberatungen gegenüber Privatkunden.
    • Anzeige von Anlageberatern, Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten bei der BaFin.
    • Erfassung von Kundenbeschwerden mit Bezug zu Anlageberatern.
  2. Markttransparenz

    • Erweiterung von Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Finanzinstrumente mit Bezug auf Stimmrechte.
    • Erfassung bisher weniger transparenter Erwerbsstrategien, insbesondere beim Aufbau größerer Beteiligungen.
  3. Offene Immobilienfonds

    • Regelungen zur Rückgabe von Anteilen, zu Haltefristen und Kündigungsfristen.
    • Vorgaben zur Bewertung und zur Behandlung von Liquiditätsengpässen.

 

Weitere Informationen

Die Umsetzung erfolgte durch Änderungen in Fachgesetzen und Rechtsverordnungen. Die BaFin erhielt zusätzliche Aufsichts- und Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere bei Verstößen gegen Beratungs- und Organisationspflichten. Für das Mitarbeiter- und Beschwerderegister wurden Anzeigeprozesse und nähere Anforderungen auf untergesetzlicher Ebene konkretisiert. Einzelne AnsFuG-Regelungen wurden später durch die MiFID-II-Umsetzung, die Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes und Änderungen im Investmentrecht weiterentwickelt oder systematisch neu eingeordnet. Für die heutige Anwendung sind daher die aktuell geltenden Nachfolgevorschriften maßgeblich.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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