Definition des Begriffs
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR, deutsch: Liquiditätsdeckungsquote) ist eine aufsichtsrechtliche Kennzahl zur Messung der kurzfristigen Liquiditätsresilienz von Kreditinstituten. Sie wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) als Bestandteil der Basel‑III-Reformen entwickelt und 2013 als globaler Standard verabschiedet. In der Europäischen Union ist die LCR durch Artikel 412 der Capital Requirements Regulation (CRR, Verordnung EU Nr. 575/2013) sowie durch die delegierte Verordnung (EU) 2015/61, geändert durch (EU) 2018/1620, rechtlich verankert.
Die LCR stellt sicher, dass Banken über einen ausreichenden Bestand an hochliquiden Aktiva (High-Quality Liquid Assets, HQLA) verfügen, um ihre Nettomittelabflüsse in einem schweren Liquiditätsstressszenario über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen zu decken. Die Mindestanforderung von 100 Prozent ist seit dem 1. Januar 2018 in der EU vollständig anwendbar, nach einer schrittweisen Einführung ab Oktober 2015.
Vorkommen und Verwendung
Die LCR wird berechnet als Verhältnis zwischen dem Bestand an HQLA und den Netto-Liquiditätsabflüssen innerhalb der nächsten 30 Kalendertage:
LCR = Bestand an HQLA / Netto-Liquiditätsabflüsse (30 Tage) ≥ 100%
HQLA umfassen liquide Vermögenswerte, die in Krisenzeiten schnell und ohne wesentliche Wertverluste in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Sie werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Netto-Liquiditätsabflüsse berechnen sich aus erwarteten Mittelabflüssen (z. B. Einlagenabzüge, fällige Verbindlichkeiten, unwiderrufliche Kreditzusagen) abzüglich erwarteter Mittelzuflüsse (z. B. Kreditrückzahlungen), wobei maximale Anrechnungsquoten gelten.
Das Stressszenario kombiniert eine institutsspezifische Krise mit einem marktweiten Liquiditätsschock. Es unterstellt unter anderem:
Relevanz
Die LCR ist ein zentrales Instrument der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsregulierung und zielt darauf ab, die kurzfristige Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber Liquiditätsschocks zu stärken. Sie soll verhindern, dass Institute aufgrund von Liquiditätsengpässen in Schieflage geraten, wie dies während der globalen Finanzkrise 2008 mehrfach geschehen ist.
Institute müssen die LCR monatlich an die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BaFin und Deutsche Bundesbank, auf europäischer Ebene: Europäische Zentralbank für bedeutende Institute im Rahmen des SSM) melden. Die Aufsicht kann die Meldefrequenz bei Bedarf auf wöchentlich oder täglich erhöhen.
Die LCR ergänzt weitere Liquiditätsinstrumente, insbesondere die Net Stable Funding Ratio (NSFR) für die langfristige Finanzierungsstruktur sowie zusätzliche Monitoring-Kennzahlen (Additional Monitoring Metrics, AMM) zur detaillierten Risikoanalyse.
Die Ereignisse im März 2023 (Silicon Valley Bank, First Republic Bank, Credit Suisse) haben gezeigt, dass extreme Depositenabflüsse die LCR-Annahmen überschreiten können, insbesondere in Zeiten digitaler Bankdienstleistungen und sozialer Medien. Der BCBS überprüft daher aktuell die Angemessenheit der kalibrierten Abflussraten.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind Artikel 412 ff. CRR (Verordnung EU Nr. 575/2013), Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620.
Beteiligte Institutionen sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des SSM sowie in Deutschland BaFin und Deutsche Bundesbank.
Verknüpfte Regelwerke sind Basel III, MaRisk, ILAAP und die Additional Monitoring Metrics (AMM).
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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