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Market Infrastructure Board (MIB)

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Definition des Begriffs

Das Market Infrastructure Board, (MIB) ist ein Steuerungsgremium der Europäischen Zentralbank innerhalb der Governance des Eurosystems für Zahlungsverkehrs- und Wertpapierinfrastrukturen. Es wurde im März 2016 durch den Rat der EZB eingerichtet und ist organisatorisch bei der EZB in Frankfurt am Main verankert. Die rechtliche Grundlage bilden Beschlüsse der EZB zum Market Infrastructure Board, insbesondere der Beschluss EZB/2019/3 in geänderter Fassung. Das Gremium unterstützt den Rat der EZB bei Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Marktinfrastruktur des Eurosystems.

 

Aufgaben

Zu den Kernaufgaben gehören die tägliche operative Steuerung von TARGET-Services, die Koordination technischer Änderungen, die Priorisierung von Projekten und die Vorbereitung von Entscheidungen für den Rat der EZB. Das MIB überwacht Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Krisenverfahren der Plattformen. Es bezieht Fachgruppen und Nutzerkreise ein, damit fachliche Anforderungen aus Banken, Zentralverwahrern, Netzbetreibern und nationalen Zentralbanken in Spezifikationen, Tests und Änderungsmanagement einfließen.

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten umfassen vor allem T2, den Zahlungsverkehrsdienst für Zentralbankgeld, TIPS für Echtzeitzahlungen, T2S für die Wertpapierabwicklung in Zentralbankgeld und das Eurosystem Collateral Management System für Sicherheitenverwaltung. Daneben begleitet das MIB Projekte zu Harmonisierung, Standardisierung, Cyberresilienz, Betriebsstabilität und funktionalen Erweiterungen der TARGET-Services. Entscheidungen mit strategischer Tragweite bleiben dem Rat der EZB vorbehalten.

 

Relevanz

Die Relevanz des MIB liegt in der Stabilität zentraler Finanzmarktprozesse im Euro-Raum. Die TARGET-Services ermöglichen geldpolitische Transaktionen, Interbankzahlungen, Wertpapierlieferungen und Sicherheitenmobilisierung in Zentralbankgeld. Eine belastbare Governance verringert Betriebsrisiken, unterstützt einheitliche Marktstandards und erleichtert grenzüberschreitende Abwicklung. Für Banken, Zentralverwahrer, Zahlungsdienstleister und Zentralbanken wirken MIB-Entscheidungen auf technische Schnittstellen, Betriebszeiten, Testpläne, Meldewege und Änderungszyklen.

 

Besonderheiten

Eine Besonderheit ist die Verbindung aus Zentralbanksteuerung und Markteinbindung. Neben Vertretern des Eurosystems können externe Mitglieder ohne Zentralbankfunktion mit Fachwissen aus Zahlungsverkehr oder Wertpapiermärkten mitwirken. Sie handeln in persönlicher Funktion und ergänzen die operative Perspektive des Gremiums. Das MIB arbeitet mit beratenden Gruppen wie AMI-Pay und AMI-SeCo zusammen. Dadurch entstehen Rückkopplungen zwischen Infrastrukturbetreibern, Marktteilnehmern und Zentralbanken. Das Gremium ist keine Aufsichtsbehörde über einzelne Institute, sondern ein Governance-Organ für gemeinsame Eurosystem-Plattformen. Diese Einordnung trennt operative Verantwortung von rechtlicher Gesamtverantwortung und schafft nachvollziehbare Eskalationswege bei Störungen, Releases und größeren Änderungsprogrammen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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