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Joint Committee (JC)

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Definition des Begriffs

Das Joint Committee (JC, deutsch: Gemeinsamer Ausschuss) ist ein Kooperationsforum der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Es wurde am 1. Januar 2011 eingerichtet und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den drei ESAs zu stärken, ihre Aufsichtstätigkeit zu koordinieren und die Konsistenz ihrer Aufsichtspraxis sicherzustellen. Das Joint Committee ist Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervision, ESFS) und spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung cross-sektoraler Herausforderungen im EU-Finanzsektor.

 

Aufgaben

Zu den Kernaufgaben des Joint Committee gehören:

  • Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten der drei ESAs in cross-sektoralen Bereichen
  • Analyse mikroprudenzieller Entwicklungen, Risiken und Schwachstellen für die Finanzstabilität
  • Überwachung und Bewertung von Risiken für Finanzmarktteilnehmer und das Finanzsystem insgesamt
  • Entwicklung gemeinsamer Standards, Leitlinien und Q&As zur einheitlichen Anwendung der EU-Regulierung
  • Verbraucherschutz und Anlegerschutz im Bereich Finanzdienstleistungen
  • Regulierung und Aufsicht über Finanzkonglomerate
  • Cybersicherheit und IKT-Drittanbieter-Risiken, insbesondere im Rahmen von DORA
  • Erstellung gemeinsamer Risikoberichte und Marktanalysen
  • Informationsaustausch mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Das Joint Committee veröffentlicht jährlich ein Arbeitsprogramm sowie einen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat.

 

Zuständigkeiten

Das Joint Committee ist zuständig für:

  • Cross-sektorale Regulierungsthemen wie Finanzkonglomerate, Rechnungslegung, Prüfungswesen und Verbriefungen
  • Konsumentenschutz und finanzielle Innovation
  • Retail-Anlageprodukte
  • Cybersicherheit, digitale operationale Resilienz und IKT-Risikomanagement
  • Koordinierung der Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister im Rahmen des Oversight-Frameworks unter DORA
  • Entwicklung technischer Standards (RTS/ITS) in cross-sektoralen Bereichen
  • Zusammenarbeit mit dem ESRB und nationalen Aufsichtsbehörden

 

Relevanz

Das Joint Committee ist von zentraler Bedeutung für die Harmonisierung der Finanzmarktaufsicht in der EU. Durch die Bündelung der Expertise der drei ESAs werden einheitliche Standards entwickelt, die eine konsistente Regulierung über Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte hinweg ermöglichen. Besonders wichtig ist die Rolle des JC bei der Umsetzung von DORA, der Überwachung systemrelevanter Drittanbieter und der Identifizierung systemischer Risiken.

 

Besonderheiten

  • Zusammensetzung aus den Vorsitzenden der drei ESAs
  • Rotierender Vorsitz auf jährlicher Basis (2026: ESMA, 2027: EBA, 2028: EIOPA)
  • Der Vorsitzende des JC ist zugleich stellvertretender Vorsitzender des ESRB
  • Mehrere spezialisierte Unterausschüsse, darunter das Oversight Forum für kritische IKT-Drittdienstleister, der Sub-Committee on Consumer Protection and Financial Innovation (CPFI) und der Sub-Committee on Digital Operational Resilience (DOR)
  • Beobachterstatus für die Exekutivdirektoren der ESAs, Vertreter der EU-Kommission und des ESRB
  • Veröffentlichung von vierteljährlichen Risiko- und Schwachstellenberichten

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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