Definition des Begriffs
Das Joint Committee (JC, deutsch: Gemeinsamer Ausschuss) ist ein Kooperationsforum der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Es wurde am 1. Januar 2011 eingerichtet und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den drei ESAs zu stärken, ihre Aufsichtstätigkeit zu koordinieren und die Konsistenz ihrer Aufsichtspraxis sicherzustellen. Das Joint Committee ist Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervision, ESFS) und spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung cross-sektoraler Herausforderungen im EU-Finanzsektor.
Aufgaben
Zu den Kernaufgaben des Joint Committee gehören:
Das Joint Committee veröffentlicht jährlich ein Arbeitsprogramm sowie einen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat.
Zuständigkeiten
Das Joint Committee ist zuständig für:
Relevanz
Das Joint Committee ist von zentraler Bedeutung für die Harmonisierung der Finanzmarktaufsicht in der EU. Durch die Bündelung der Expertise der drei ESAs werden einheitliche Standards entwickelt, die eine konsistente Regulierung über Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte hinweg ermöglichen. Besonders wichtig ist die Rolle des JC bei der Umsetzung von DORA, der Überwachung systemrelevanter Drittanbieter und der Identifizierung systemischer Risiken.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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