Definition des Begriffs
Die Order-to-Trade Ratio bezeichnet das Verhältnis zwischen nicht ausgeführten Orders und tatsächlich ausgeführten Transaktionen an Handelsplätzen. Das Verfahren wurde im Rahmen der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) eingeführt, um übermäßigen Nachrichtenverkehr zu begrenzen und ungeordnete Handelsbedingungen zu verhindern. Die rechtliche Grundlage bildet die Delegierte Verordnung (EU) 2017/566 (RTS 9), die am 3. Januar 2018 in Kraft trat. Das Verfahren gilt für alle elektronischen Handelsplätze, die über ein kontinuierliches Auktionsbuch, ein quotierungsbasiertes oder hybrides Handelssystem verfügen.
Vorkommen und Verwendung
Handelsplätze wie Börsen, multilaterale Handelssysteme und organisierte Handelssysteme sind verpflichtet, die OTR für jedes Mitgliedsunternehmen täglich zu berechnen. Die Berechnung erfolgt je Finanzinstrument und Handelstag in zwei Varianten:
Als Order gelten alle Eingaben, Änderungen und Löschungen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen. Überschreitet ein Handelsteilnehmer bei einem Finanzinstrument einen der beiden vordefinierten Grenzwerte, liegt eine Überschreitung vor. Die Grenzwerte werden von den Handelsplätzen unter Berücksichtigung der Produktart, des Handelsmodells und der Marktbedingungen festgelegt. Market Maker und Unternehmen mit besonderen Quotierungsverpflichtungen erhalten häufig höhere oder dynamische Limits. Die Überwachung erfolgt täglich, wobei viele Handelsplätze zusätzlich Intraday-Berichte zur Verfügung stellen, damit Teilnehmer ihre Quoten während des Handelstages überwachen können.
Relevanz
Die OTR dient der Marktintegrität und verhindert übermäßige Systembelastungen durch algorithmischen Hochfrequenzhandel. Überschreitungen können zu Sanktionen führen, etwa Gebühren für exzessive Systemnutzung, Handelseinschränkungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durch zuständige Behörden wie die BaFin in Deutschland. Das Verfahren zwingt Handelsteilnehmer, ihre Handelsstrategien anzupassen und Orders effizienter zu platzieren. Die OTR steht in engem Zusammenhang mit weiteren MiFID-II-Anforderungen zum algorithmischen Handel, etwa der Verpflichtung zur Verwendung von Kill-Funktionen oder zur Durchführung von Konformitätstests für Handelsalgorithmen.
Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen: MiFID II Artikel 48 Absatz 12 Buchstabe b, Delegierte Verordnung (EU) 2017/566 (RTS 9) Artikel 2 und 3. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlicht regelmäßig Leitlinien zum algorithmischen Handel. Die nationalen Aufsichtsbehörden, etwa die BaFin in Deutschland oder die FMA in Österreich, überwachen die Einhaltung der OTR-Vorgaben im Rahmen ihrer Marktaufsicht.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.