Sind dritte Zahlungsdienstleister, die Zahlungsauslösedienste anbieten. Dabei kann ein Nutzer nach Geschäftsabschluss eine Zahlung im Internet in Auftrag geben. Hierfür wird der Nutzer vom Online-Händler auf die Website des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, der die Zahlung abwickelt. Der Zahlungsdienstleister informiert nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung den Online-Händler, so dass er die Ware unverzüglich freigeben oder die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann. Der Begriff wird im Rahmen von PSD II verwendet.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.