Definition des Begriffs
Die Multilateral Interchange Fee (MIF), im Deutschen multilaterales Interbankenentgelt, ist eine Gebühr, die im Rahmen kartengestützter Zahlungstransaktionen zwischen dem Acquiring- und dem Issuing-Zahlungsdienstleister fließt. Sie ist Kernbestandteil des Vier-Parteien-Modells im Kartenzahlungsverkehr und wird vom Acquirer, der Bank des Händlers, an den Issuer, die kartenausgebende Bank des Karteninhabers, gezahlt. Die MIF dient als Ausgleich für die vom Issuer erbrachten Dienstleistungen wie Bereitstellung der Karteninfrastruktur, Autorisierung von Transaktionen, Übernahme des Ausfallrisikos und Kontoführung. Der Acquirer gibt die MIF in der Regel als Teil der Händlergebühr (Merchant Service Charge, MSC) an den Händler weiter, der sie in seine Preiskalkulation einbezieht. Die Höhe der MIF wird zentral durch Kartensysteme wie Visa, MasterCard oder nationale Schemes festgelegt und gilt für alle teilnehmenden Zahlungsdienstleister.
Vorkommen und Verwendung
MIF kommt in Vier-Parteien-Kartensystemen zur Anwendung, in denen Kartenherausgeber (Issuer), Händlerbank (Acquirer), Karteninhaber (Payer) und Händler (Payee) als eigenständige Akteure beteiligt sind. Sie tritt auf bei:
Die MIF ist zu unterscheiden von bilateralen Interbankenentgelten (Bilateral Interchange Fees, BIF), die individuell zwischen zwei Banken vereinbart werden, sowie von Drei-Parteien-Systemen wie American Express oder Diners Club, bei denen Issuer und Acquirer identisch sind und folglich keine explizite Interchange Fee anfällt.
Relevanz
Die MIF beeinflusst maßgeblich die Kostenstruktur des Kartenzahlungsverkehrs und damit die Preise für Händler und indirekt für Verbraucher. Historisch wurden MIF-Sätze von Kartensystemen ohne wettbewerbliche Kontrolle festgelegt, was zu hohen, fragmentierten Gebührenniveaus in Europa führte. Dies erschwerte die Marktintegration, benachteiligte Händler und behinderte den Marktzutritt neuer, kostengünstigerer Zahlungsanbieter.
Mit der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interchange Fee Regulation, IFR) wurden ab Dezember 2015 erstmals EU-weit einheitliche Obergrenzen für MIF eingeführt:
Ziel der Regulierung ist die Harmonisierung des Binnenmarktes, die Stärkung des Wettbewerbs, die Transparenz gegenüber Händlern sowie die Förderung grenzüberschreitender Acquiring-Dienstleistungen. Mitgliedstaaten können national niedrigere Obergrenzen festlegen. Kommerzielle Karten (Commercial Cards), die ausschließlich geschäftlich genutzt und direkt dem Unternehmenskonto belastet werden, sind von der Regulierung ausgenommen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung 2015/751 (IFR), Artikel 3 und 4
Betroffene Institutionen: Kartensysteme (Visa, MasterCard, nationale Schemes), Issuer, Acquirer, Händler, Verbraucher
Aufsicht: Nationale Wettbewerbsbehörden und Finanzaufsichten (in Deutschland: Bundeskartellamt, BaFin, Deutsche Bundesbank), Europäische Kommission
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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