Definition des Begriffs
CASP bedeutet Crypto-Asset Service Provider, auf Deutsch Anbieter von Kryptowertedienstleistungen. Der Begriff bezeichnet ein Unternehmen oder sonstiges rechtliches Gebilde, das beruflich eine oder mehrere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten für Kunden erbringt. Die Einordnung steht im Zentrum der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, bekannt als MiCA. Sie schafft einen unionsweiten Erlaubnis- und Aufsichtsrahmen für Dienstleistungen wie Verwahrung, Handel, Tausch, Platzierung, Beratung und Portfolioverwaltung von Kryptowerten.
Vorkommen und Verwendung
Ein CASP kann in der Europäischen Union tätig werden, wenn eine zuständige nationale Behörde die Zulassung erteilt oder ein privilegierter Marktzugang nach MiCA besteht. Kreditinstitute, Zentralverwahrer oder Wertpapierfirmen können bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen unter besonderen Voraussetzungen anzeigen, statt eine eigenständige CASP-Erlaubnis zu beantragen. Die laufende Verwendung des Begriffs betrifft vor allem folgende Kernbereiche:
Relevanz
Die CASP-Einstufung bestimmt, ob ein Anbieter regulierte Kryptowerte-Dienstleistungen im Binnenmarkt erbringen darf. Sie wirkt sich auf Geschäftsmodelle, Produktgestaltung, IT-Sicherheit, Governance und Risikomanagement aus. Für Kunden erhöht der Rahmen die Vergleichbarkeit von Informationen und die rechtliche Einordnung der Dienstleistung. Für Aufsichtsbehörden schafft er einheitliche Ansatzpunkte für Erlaubnisverfahren, laufende Aufsicht und Maßnahmen bei Verstößen. Die CASP-Regeln stehen in engem Zusammenhang mit Geldwäscheprävention, Datenschutz, Zahlungsverkehr, Cyberresilienz und Marktmissbrauchsüberwachung.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Zentrale Rechtsgrundlagen ergeben sich aus MiCA, insbesondere aus den Begriffsbestimmungen in Artikel 3, den Vorgaben für die Zulassung in den Artikeln 59 bis 63 sowie den Verhaltens- und Organisationspflichten in den Artikeln 66 bis 75. Ergänzend wirken technische Standards und Leitlinien, die Anforderungen an Anträge, Meldungen, Register und Aufsichtspraxis konkretisieren. Zuständig sind regelmäßig nationale Finanzaufsichtsbehörden; auf europäischer Ebene koordinieren vor allem ESMA und EBA die einheitliche Anwendung. Für grenzüberschreitende Tätigkeiten ist der EU-Passport zentral, weil er nach Zulassung Dienstleistungen in weiteren Mitgliedstaaten ermöglicht.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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