Definition des Begriffs
Other Systemically Important Institutions, kurz O-SII, deutsch andere systemrelevante Institute, sind Institute, deren Ausfall oder Fehlfunktion erhebliche Auswirkungen auf das nationale Finanzsystem und die Realwirtschaft haben kann. Die Einstufung ist ein aufsichtliches Verfahren zur Identifikation systemischer Bedeutung innerhalb eines Mitgliedstaats. Sie beruht im europäischen Bankenaufsichtsrecht auf der Capital Requirements Directive und wird durch Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde konkretisiert. Mit der Einstufung können zusätzliche Kapitalpuffer verbunden sein, die die Verlustabsorptionsfähigkeit stärken und Ansteckungseffekte begrenzen sollen.
Vorkommen und Verwendung
Die Ermittlung von O-SII erfolgt regelmäßig durch die zuständigen nationalen Behörden oder, im einheitlichen Aufsichtsmechanismus, in Abstimmung mit der europäischen Bankenaufsicht. Sie gilt für Kreditinstitute und Bankengruppen, deren Größe, Vernetzung, Komplexität oder Bedeutung für bestimmte Finanzdienstleistungen eine systemische Relevanz anzeigen. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich jährlich.
Kernbereiche sind:
Relevanz
O-SII sind für Finanzstabilität relevant, weil ihre Schieflage Kreditversorgung, Zahlungsverkehr, Einlagen, Kapitalmarktaktivitäten oder regionale Wirtschaftsstrukturen belasten kann. Der O-SII-Puffer erhöht die harten Kernkapitalanforderungen und wirkt damit direkt auf Kapitalplanung, Ausschüttungspolitik, Geschäftsstrategie und SREP-Beurteilung. Für betroffene Institute entstehen erhöhte Anforderungen an Governance, Sanierungsplanung, Risikodaten, Stresstests und Kommunikation mit der Aufsicht. Die Einstufung unterscheidet sich von global systemrelevanten Instituten, die nach international einheitlichen Kriterien als G-SII bestimmt werden.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Rechtsgrundlagen sind die CRD-Vorschriften zu Kapitalpuffern, insbesondere die Regelungen zu anderen systemrelevanten Instituten, sowie nationale Umsetzungsvorschriften im Kreditwesengesetz. Ergänzend prägen europäische Leitlinien die Kriterien, Schwellenwerte und Bewertungsmethoden. Zuständige Behörden veröffentlichen die Liste der eingestuften Institute und die jeweilige Pufferquote. Änderungen können sich aus Fusionen, Bilanzwachstum, Geschäftsmodelländerungen oder veränderter Marktstellung ergeben. Die Methodik soll verhältnismäßig sein und zugleich eine konsistente Behandlung vergleichbarer Institute innerhalb der Europäischen Union fördern.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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