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Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)

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Definition des Begriffs

BDVM steht für Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V., englisch Association of German Insurance Brokers. Der Begriff bezeichnet den Berufsverband unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland und zugleich einen marktüblichen Qualitätsbezug für Maklerunternehmen. Der Verband wurde 1918 gegründet und hat seinen Sitz in Hamburg. Rechtlich handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Seine Tätigkeit knüpft an die zivilrechtliche Stellung des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Kunden sowie an gewerbe- und vertriebsrechtliche Vorgaben des Versicherungsvertriebs an.

 

Vorkommen und Verwendung

BDVM wird im Finanzmarkt vor allem im Kontext Versicherungsvertrieb, Risikoberatung und Maklerqualität verwendet. Die Bezeichnung erscheint bei Mitgliedsunternehmen, in Ausschreibungen, bei Unternehmensversicherungen und in fachlichen Stellungnahmen zur Versicherungsregulierung. Für Firmenkunden ist der Begriff besonders bei komplexen Deckungskonzepten, internationalen Versicherungsprogrammen und der Betreuung großer Schadenfälle relevant.

Typische Verwendungsbereiche sind:

  1. Mitgliedschaft und Berufsstandard
    • Aufnahme und Zugehörigkeit zu einem Maklerverband mit berufsbezogenen Anforderungen.
    • Orientierung an fachlicher Qualifikation, Unabhängigkeit und Beratungspflichten.
  2. Interessenvertretung
    • Vertretung von Versicherungsmaklern gegenüber Politik, Aufsicht, Versicherern und Öffentlichkeit.
    • Mitwirkung an Diskussionen zu Versicherungsvertrieb, Vergütung, Digitalisierung und Verbraucherschutz.
  3. Fachliche Praxis
    • Austausch zu Maklerverträgen, Haftungsfragen, Compliance und Marktstandards.
    • Unterstützung bei Auslegung und Anwendung vertriebsrechtlicher Anforderungen.

 

Relevanz

Der BDVM ist für Finanzmarktteilnehmer relevant, weil Versicherungsmakler eine Vermittlerrolle zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen übernehmen. Bei Industrie-, Gewerbe- und Spezialrisiken beeinflussen die Qualität der Risikoanalyse, Ausschreibung und Vertragsbetreuung die Versicherbarkeit und den Risikotransfer. Eine BDVM-Mitgliedschaft kann im Markt als Hinweis auf professionelle Maklerorganisation, dokumentierte Beratung und berufsständische Einbindung dienen. Sie ersetzt jedoch keine behördliche Zulassung und keine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit eines Maklers. Für Aufsichts- und Compliance-Funktionen ist zudem wichtig, dass Verbandsstandards interne Auswahlprozesse ergänzen, aber die gesetzlichen Prüfpflichten des Unternehmens unberührt lassen.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Versicherungsmakler: unabhängiger Vermittler, der im Interesse des Kunden Versicherungsverträge vermittelt oder betreut.
  • Versicherungsvermittler: Oberbegriff für Makler und Vertreter im Versicherungsvertrieb.
  • IDD: europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie mit Anforderungen an Beratung, Information und Weiterbildung.
  • Maklervertrag: zivilrechtliche Grundlage der Tätigkeit zwischen Kunde und Versicherungsmakler.

 

Weitere Informationen

Relevante Bezüge bestehen zum Versicherungsvertragsgesetz, zur Gewerbeordnung, zur Versicherungsvermittlungsverordnung und zur europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie. Für Makler sind insbesondere Erlaubnis, Registrierung, Sachkunde, Weiterbildung, Informationspflichten, Dokumentation und Berufshaftpflichtversicherung wesentlich. Ergänzend wirken Datenschutz, Geldwäscheprävention und interne Governance, wenn Makler sensible Kundendaten verarbeiten oder regulierte Unternehmen beraten.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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