Definition des Begriffs
Die Credit Valuation Adjustment (CVA, deutsch: Kreditbewertungsanpassung) ist eine buchhalterische und regulatorische Anpassung des Marktwerts von Derivaten und Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Securities Financing Transactions, SFTs), um das Ausfallrisiko der Gegenpartei (Counterparty Credit Risk) zu berücksichtigen. CVA stellt die Differenz zwischen dem risikofreien Wert eines Derivatportfolios und dem tatsächlichen Wert dar, der das Ausfallrisiko des Kontrahenten einbezieht. Im Kern quantifiziert CVA den erwarteten Verlust, der entstehen würde, wenn die Gegenpartei während der Laufzeit des Geschäfts ausfällt und die offenen Positionen einen positiven Marktwert für die Bank aufweisen. CVA ist seit Basel III ein integraler Bestandteil der Eigenkapitalunterlegung und wird sowohl für Handelsbuch- als auch für Bankbuchpositionen erhoben.
Anwendungsbereich und regulatorischer Kontext
Die CVA-Methodik findet Anwendung auf alle Derivate, ausgenommen solche, die über qualifizierte zentrale Gegenparteien (Qualifying Central Counterparties, QCCPs) abgewickelt werden. Sie erfasst außerbörsliche Derivate (Over-the-Counter-Derivatives, OTC), börsengehandelte Derivate und SFTs, sofern diese zu Fair Value bilanziert werden und die Aufsichtsbehörde die Wesentlichkeit der CVA-Verlustrisiken feststellt. Im Basel-Framework ist CVA in MAR50 (Credit Valuation Adjustment Framework) und CRE50 (Counterparty Credit Risk Definitions) verankert. In der EU wird CVA durch die Capital Requirements Regulation (CRR) und zugehörige Regulatory Technical Standards der European Banking Authority (EBA) umgesetzt.
CVA-Risiko und Kapitalanforderungen
Das CVA-Risiko bezeichnet das Verlustrisiko aus Änderungen der CVA-Werte infolge von Bewegungen der Kreditrisikoaufschläge (Credit Spreads) der Gegenpartei sowie von Marktrisikofaktoren, die die Bewertung der Derivate beeinflussen. Banken müssen für CVA-Risiko zusätzliche Eigenkapitalanforderungen vorhalten. Es stehen zwei Ansätze zur Verfügung: der Standardansatz für CVA (Standardised Approach for CVA, SA-CVA) und der Basisansatz für CVA (Basic Approach for CVA, BA‑CVA). Der SA-CVA ist eine Anpassung des Standardansatzes für Marktrisiko und erfordert die Berechnung von Sensitivitäten der regulatorischen CVA gegenüber Kreditrisiko- und Marktrisikofaktoren. Der BA-CVA ist ein vereinfachter Ansatz, der je nach Ausgestaltung die Anerkennung von CVA-Hedges ermöglicht oder nicht.
Berechnung und wesentliche Komponenten
Die CVA-Berechnung basiert auf mehreren Eingabeparametern, insbesondere der marktimpliziten Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), dem erwarteten Verlust bei Ausfall (Expected Loss Given Default, ELGD) und simulierten Pfaden der diskontierten zukünftigen Exposure. Die CVA wird auf Ebene einzelner Gegenparteien berechnet. Für besicherte Geschäfte kann Sicherheitenmanagement (Collateral) als Risikominderer anerkannt werden, sofern die rechtlichen und operativen Anforderungen erfüllt sind. Die Margin Period of Risk (MPoR) ist ein zentraler Parameter, der die Zeitspanne zwischen letztem Sicherheitenaustausch und Glattstellung der Position nach Ausfall abbildet.
Besonderheiten
Die regulatorische CVA unterscheidet sich von der buchhalterischen CVA, da sie das eigene Ausfallrisiko der Bank (Own Credit Risk) ausschließt. CVA-Hedges, etwa Credit Default Swaps (CDS), können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Seit Einführung von Basel III/CRR führt CVA zu einer separaten Kapitalanforderung neben dem klassischen Counterparty-Credit-Risk.
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