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Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB)

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Definition des Begriffs

VAB bezeichnet den Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V., der heute unter dem Namen Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. auftritt. Der Wirtschaftsverband hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und vertritt internationale Banken, Wertpapierinstitute und Asset-Manager mit Geschäftstätigkeit in Deutschland. Er wurde 1982 in Frankfurt am Main gegründet. Die rechtliche Einordnung erfolgt als eingetragener Verein nach deutschem Vereinsrecht. Inhaltlich bündelt der Verband grenzüberschreitende, auslandsbankbezogene und auslandsfondsspezifische Themen des Finanzmarkts.

 

Vorkommen und Verwendung

Der Verband wird von seinen Mitgliedern genutzt, um regulatorische, steuerliche und wirtschaftliche Fragen des deutschen Finanzplatzes strukturiert zu bearbeiten. Seine Arbeit richtet sich an Institute mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen, Repräsentanzen oder grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr in Deutschland.

Typische Verwendungsbereiche sind:

  1. Informationsservice zu Gesetzgebung, Aufsichtspraxis und Verwaltungsvorgaben.
  2. Arbeitsgruppen zu Bankaufsicht, Kapitalmarktregulierung, Steuern, Geldwäscheprävention, Zahlungsverkehr, Datenschutz und Arbeitsrecht.
  3. Stellungnahmen zu Gesetzes-, Richtlinien- und Verordnungsentwürfen.
  4. Austausch mit Politik, Aufsichtsbehörden, Bundesbank, Finanzverwaltung und europäischen Institutionen.

 

Relevanz

Die Relevanz des VAB liegt in der Schnittstellenfunktion zwischen internationalen Finanzinstituten und dem deutschen Regulierungsumfeld. Für Mitglieder kann die Verbandsarbeit praktische Orientierung bei Markteintritt, laufendem Geschäftsbetrieb und Umsetzung neuer Vorgaben schaffen. Aufsichtliche Entscheidungen trifft der Verband nicht. Seine Wirkung entsteht vor allem durch fachliche Aufbereitung, Interessenvertretung und koordinierte Kommunikation. Besonders relevant sind Themen, bei denen deutsche Vorschriften mit europäischen Anforderungen und konzernweiten Vorgaben aus anderen Staaten zusammentreffen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Auslandsbank, ein Institut mit ausländischem Hintergrund und Tätigkeit in Deutschland.
  • Zweigniederlassung, eine rechtlich unselbstständige Niederlassung eines ausländischen Instituts.
  • Repräsentanz, eine in Deutschland angezeigte Präsenz ohne eigenes Bankgeschäft.
  • Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen ohne eigene inländische Niederlassung.
  • VIB, heutige Kurzbezeichnung des Verbands Internationaler Banken in Deutschland e.V.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen betreffen die Einbindung in das deutsche Lobbyregister, die Mitgliedschaft juristischer Personen und die thematische Nähe zu Bankaufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht und europäischer Finanzmarktregulierung. Maßgebliche Bezugspunkte sind unter anderem das Kreditwesengesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Geldwäschegesetz, das EU-Bankenpaket, das MiFID-Regelwerk und Vorgaben zur digitalen Resilienz. Für die Praxis ist wichtig, dass der Verband keine Behörde ist und keine verbindlichen Verwaltungsakte erlässt. Die frühere Kurzform VAB bleibt in Fachtexten und älteren Dokumenten weiterhin gebräuchlich. Seine Rolle liegt in Fachinformation, Vernetzung und Vertretung gemeinsamer Interessen internationaler Finanzmarktakteure.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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