Definition des Begriffs
QDD steht für Qualified Derivatives Dealer, auf Deutsch qualifizierter Derivatehändler. Der Begriff bezeichnet keinen eigenen Rechtsträgerstatus, sondern eine steuerliche Funktion im US-amerikanischen Qualified-Intermediary-Regime. Ein QDD ist ein zugelassener Qualified Intermediary oder eine berechtigte Einheit, die gegenüber dem Internal Revenue Service eine QI-Vereinbarung mit QDD-Erweiterung eingeht. Zweck ist die Behandlung von Dividendenäquivalenten aus bestimmten aktienbezogenen Derivaten nach Section 871(m) des Internal Revenue Code. Das Verfahren soll Mehrfachbelastungen mit US-Quellensteuer vermeiden und zugleich die Erhebung, Dokumentation und Meldung sicherstellen.
Vorkommen und Verwendung
Der QDD-Status kommt bei grenzüberschreitenden Banken, Brokern, Wertpapierhändlern und bestimmten Niederlassungen vor, die Derivate auf US-Aktien oder US-aktienbezogene Indizes ausgeben, halten oder absichern. Die Verwendung betrifft insbesondere Geschäfte, bei denen Zahlungen wirtschaftlich einer US-Dividende entsprechen können. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der QI-Antrags-, Vertrags- und Compliance-Prozesse.
Kernbereiche sind:
Der Status wird üblicherweise auf Ebene einzelner Niederlassungen verwaltet, weil Handelsbuch, Dokumentation und lokale Zulassung voneinander abweichen können.
Relevanz
QDD ist für Institute wichtig, die US-Equity-Derivate international anbieten. Ohne QDD-Behandlung können Quellensteuerabzüge entlang mehrerer Intermediäre entstehen. Mit QDD-Status übernimmt der Händler zentrale Steuer- und Meldepflichten für eigene Zahlungen und berücksichtigt seine Nettoposition gegenüber den zugrunde liegenden US-Wertpapieren. Das beeinflusst Produktstrukturierung, Steuerprozesse, Datenqualität, Vertragsdokumentation und Kontrollrahmen. Eng verbunden sind QI, FATCA, Chapter 3 und Chapter 4 des US-Steuerrechts. Für Risikocontrolling und Steuerfunktion entsteht dadurch ein gemeinsamer Datenbedarf.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind insbesondere Internal Revenue Code Section 871(m), die Treasury Regulations zu §1.871-15 sowie die jeweils geltende QI-Vereinbarung. Zuständig ist der Internal Revenue Service. Übergangsregeln und administrative Erleichterungen können einzelne Pflichten, Prüfungen oder Anwendungszeiträume zeitlich beeinflussen. Die praktische Umsetzung verlangt abgestimmte Prozesse zwischen Handel, Steuern, Operations und Compliance.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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