Definition des Begriffs
BTL steht für Buy-To-Let und bezeichnet den Erwerb einer Wohnimmobilie mit dem Ziel, sie dauerhaft oder überwiegend zu vermieten. Im Finanzmarkt wird der Begriff vor allem für spezielle Immobilienfinanzierungen verwendet, bei denen die Rückzahlung nicht primär aus dem Einkommen des Kreditnehmers, sondern aus erwarteten Mieteinnahmen beurteilt wird. BTL ist kein einheitlich kodifiziertes aufsichtsrechtliches Verfahren, sondern ein marktüblicher Fachbegriff für ein Kredit- und Anlagekonzept im wohnwirtschaftlichen Immobilienbereich.
Vorkommen und Verwendung
Buy-To-Let kommt insbesondere im Hypothekengeschäft, im Kreditrisikomanagement und in der Immobilienanlage vor. Der Begriff wird häufig im Vereinigten Königreich genutzt, erscheint aber auch in europäischen Analysen zu Wohnimmobilienmärkten und Kreditportfolios.
Typische Prüffelder sind:
Relevanz
BTL-Finanzierungen können für Institute ein eigenes Risikoprofil aufweisen. Die Bonität hängt stärker von Mietmarkt, Beleihungswert und Objektqualität ab als bei einer selbst genutzten Wohnimmobilie. Steigende Zinsen, sinkende Immobilienpreise oder regulatorische Änderungen im Mietrecht können die Tragfähigkeit beeinflussen. Für Aufsicht und Risikosteuerung ist BTL relevant, weil konzentrierte Portfolios zu erhöhten Ausfallrisiken führen können. In der Kreditvergabe werden daher konservative Bewertungsansätze, Beleihungsausläufe und Stresstests eingesetzt.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
BTL steht in Verbindung mit Vorgaben zur verantwortungsvollen Kreditvergabe, Immobilienbewertung, Kapitalunterlegung und Kreditrisikosteuerung. Einschlägig sind nationale Hypothekenregeln, makroprudenzielle Maßnahmen sowie bankaufsichtliche Anforderungen an Risikomodelle, Sicherheitenbewertung und Portfolioüberwachung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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