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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

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Definition des Begriffs

GoBD bezeichnet die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Es handelt sich um ein steuerliches Ordnungs- und Prüfverfahren der Finanzverwaltung für digitale Buchführung, elektronische Belege, Vorsysteme und archivierte steuerrelevante Daten. Die GoBD konkretisieren Anforderungen aus der Abgabenordnung, insbesondere Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit und Aufbewahrung. Sie wurden durch Verwaltungsschreiben eingeführt, mehrfach aktualisiert und zuletzt an Entwicklungen wie digitale Datenüberlassung und elektronische Rechnungsprozesse angepasst.

 

Vorkommen und Verwendung

Die GoBD gelten für buchführungs- und aufzeichnungspflichtige Unternehmen, Freiberufler und andere Steuerpflichtige, soweit steuerlich relevante Daten elektronisch entstehen, verarbeitet oder gespeichert werden. Sie werden bei der Einrichtung, Dokumentation und Prüfung digitaler Buchführungsprozesse verwendet. Wichtige Prüffelder sind:

  • Verfahrensdokumentation für IT-Systeme und Abläufe
  • revisionssichere Archivierung elektronischer Belege
  • Schutz vor unzulässiger Veränderung
  • Protokollierung von Änderungen und Zugriffen
  • maschinelle Auswertbarkeit steuerrelevanter Daten
  • Datenzugriff im Rahmen einer Außenprüfung

 

Relevanz

GoBD-Konformität ist für Unternehmen relevant, weil formelle Mängel die Beweiskraft der Buchführung beeinträchtigen können. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Finanzverwaltung Besteuerungsgrundlagen schätzen oder steuerliche Korrekturen vornehmen. Die Vorgaben betreffen nicht nur Buchhaltungssoftware, sondern auch Kassensysteme, Warenwirtschaft, Dokumentenmanagement, Schnittstellen, Cloud-Lösungen und ausgelagerte IT-Dienstleistungen. Für Finanzmarktteilnehmer sind die GoBD besonders bedeutsam, wenn steuerlich relevante Transaktionen, Gebühren, Provisionen, Wertpapierabrechnungen oder Kundendaten digital verarbeitet werden. Sie ergänzen interne Kontrollsysteme, Compliance-Prozesse und Anforderungen an Datenintegrität.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Digitale Buchführung: elektronische Erfassung und Verarbeitung steuerrelevanter Geschäftsvorfälle
  • Verfahrensdokumentation: Beschreibung von Organisation, Systemen, Kontrollen und Datenflüssen
  • Datenzugriff: Prüfungsrecht der Finanzverwaltung auf steuerrelevante elektronische Daten
  • Revisionssichere Archivierung: geordnete, unveränderbare und nachvollziehbare Aufbewahrung
  • Internes Kontrollsystem: organisatorische und technische Kontrollen zur Fehler- und Manipulationsvermeidung

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind vor allem die §§ 146, 147, 158 und 200 Abgabenordnung sowie handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten. Zuständig sind Finanzbehörden im Besteuerungs- und Außenprüfungsverfahren. Verknüpfte Regelwerke betreffen E-Rechnung, Kassensicherungsverordnung, Datenschutz, IT-Sicherheit und handelsrechtliche Rechnungslegung. Eine angemessene Umsetzung erfordert klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Prozesse, regelmäßige Kontrollen und nachvollziehbare Datenexporte.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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