Das BMF hat die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff am 14. November 2014 veröffentlicht; Seit dem 31. Dezember 2014 sind sie in Kraft. Dabei handelt es sich um Verwaltungsvorschriften, die die Anforderungen an die Buchführung und die Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Dokumenten in elektronischer Form regeln. Diese beinhalten darüber hinaus Regeln zum Datenzugriff im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung.
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